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Land verschärft Regeln für Inserat-Schaltungen

04.05.2022 • 18:48 Uhr
<span class="copyright">klaus hartinger</span>
klaus hartinger

Keine Inserate mehr in Parteimedien. Vorgaben gelten auch für Unternehmen im Landesbesitz.

Das Land und die Landesunternehmen schalten ab sofort keine Inserate mehr in Medien von Parteien, Teilorganisationen oder deren nahestehenden Organisationen. Wie Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Landesrat Daniel Zadra (Grüne) am Mittwoch bekannt gaben, hat die Landesregierung dies am Dienstag einstimmig beschlossen. Konkret seien der „Vorarlberg Corporate Governance Kodex“ sowie die Richtlinie für Öffentlichkeitsarbeit angepasst worden.


Man greife nur ungern in das operative Geschäft wirtschaftlicher Unternehmungen ein, betonten Wallner und Zadra. Mit den neuen Vorgaben werde der Willen des Eigentümers jedoch klar zum Ausdruck gebracht. Indem keine Inserate mehr in Medien geschalten würden, die sich einer politischen Partei zuordnen ließen, könne jeder Verdacht einer Parteienfinanzierung über Umwege erstickt werden.
Der „Vorarlberg Corporate Governance Kodex“ enthält gesetzliche Vorschriften und anerkannte Standards zur Leitung und Überwachung der Unternehmen, an denen das Land Vorarlberg beteiligt ist. In der Ergänzung des Kodex heißt es laut Wallner und Zadra jetzt konkret: Die Geschäftsführung hat dafür zu sorgen, dass Organisationen, insbesondere Medien, an denen politische Parteien, Teilorganisationen oder diesen nahestehende Organisationen beteiligt sind, nicht beauftragt (gefördert, gesponsert oder dergleichen) werden.
Der Kodex gilt für alle Unternehmen mit mehr als zehn Bediensteten und einem Jahresumsatz von mehr als 300.000 Euro, an denen das Land Vorarlberg direkt oder indirekt mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Bei allen anderen Unternehmen mit Landes-Beteiligungen werde man im Rahmen der unternehmensinternen Willensbildung auf eine Anwendung des Kodex hinwirken, so Wallner und Zadra. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften könne dieser nicht angewendet werden.

Keine indirekten Schaltungen

Auch die Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit des Landes wurde um ein Verbot von Schaltungen in Parteimedien ergänzt. Es wird keine Inserate, bezahlte PR-Beiträge, Druckkostenbeiträge oder ähnliches in Medien von politischen Parteien, Teilorganisationen oder diesen nahestehenden Organisationen mehr geben. Das gelte sowohl für alle direkten als auch für alle indirekten Schaltungen („Beauftragung über Dritte“).