Behindert: Spital muss 400.000 Euro zahlen
Davon entfallen dem bisherigen Urteil zufolge 350.000 Euro auf Schmerzengeld. Wegen gerichtlich festgestellter Behandlungsfehler im Spital ist Bub seit Geburt schwerbehindert.

Seit seiner Geburt im Dezember 2016 im Landeskrankenhaus Feldkirch ist der nunmehr siebenjährige Bub aus dem Bezirk Feldkirch schwerbehindert. Für die schweren und nicht mehr behebbaren Geburtsschäden des in der höchsten Pflegestufe 7 daheim betreuten Kindes macht das Landesgericht Feldkirch in einem Zivilprozess die beklagte Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) verantwortlich.
Wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern wurde die KHBG dazu verurteilt, dem klagenden Kind als Schadenersatz 400.000 Euro zu bezahlen. Davon entfallen 350.000 Euro auf Schmerzengeld und 50.000 auf eine Verunstaltungsentschädigung. Es handelt sich um einen der höchsten in Österreich jemals zugesprochenen Schmerzengeldbeträge. Zudem hat die KHBG für künftige Spät- und Dauerfolgen zu haften. Das Urteil von Zivilrichterin Yvonne Summer ist nicht rechtskräftig und wird wohl bekämpft werden. Eingeklagt wurden 500.000 Euro. Sich auf mehrere medizinische Gutachten stützend, legt die Richterin der beklagten Partei zur Last, dass am Tag der Geburt im Landeskrankenhaus weitere notwendige diagnostische Maßnahmen zur Abklärung des Gesundheitszustands des ungeborenen Kindes unterlassen wurden. Daher sei von den behandelnden Ärzten die Notwendigkeit eines Kaiserschnitts zu spät erkannt und der Kaiserschnitt als Geburtsmethode zu spät vorgenommen worden.
Schwere Hirnschäden
Deshalb habe, so das Urteil, Sauerstoffmangel beim Säugling zu schweren Hirnschäden und dadurch zu den schweren Behinderungen geführt. „Dem Kläger ist der Nachweis gelungen, dass er bei einer früheren Entscheidung zu einem Kaiserschnitt ohne die gegenständlichen Leiden auf die Welt gekommen wäre“, heißt es in der gerichtlichen Entscheidung. Die Klage wurde am 15. November 2019 einbracht. Das schriftliche Urteil stammt vom 7. März 2024. Klagsvertreter Hans-Jörg Vogl meint, die Kosten für die lebenslange Betreuung des Schwerbehinderten würden sich letztlich auf 20 Millionen Euro belaufen. Beklagtenvertreter Michael Brandauer beantragte die Abweisung der Klage. Denn den behandelnden Ärzten im Landeskrankenhaus seien weder Behandlungs- noch Aufklärungsfehler vorzuwerfen. Es liege ein schicksalshafter Geburtsverlauf vor. Der Anwalt der Krankenhausbetriebsgesellschaft sprach von einem tragischen Schicksal des Kindes, das alle Beteiligten belaste, auch die behandelnden Ärzte.