Fußach: Aufarbeitung läuft gut, ist aber noch nicht abgeschlossen

Der Prüfbericht über Fußach zeigte 2021 langjährige Missstände und Gesetzesverstöße auf. Der Landesrechnungshof prüfte nun, ob die Gemeinde die notwendigen Maßnahmen gesetzt hat.
Der Landesrechnungshof präsentierte im Jahr 2021 den Prüfbericht über die Gemeinde Fußach. Dieser brachte langjährige Missstände, grundlegende Defizite und Gesetzesverstöße ans Licht. Die Gemeinde wurde aufgefordert, ihre Verwaltung neu zu strukturieren, Kontrollmechanismen zu implementieren und Maßnahmen zur Risikoreduktion zu ergreifen. Jetzt hat der Rechnungshof überprüft, inwieweit die Gemeinde die notwendigen Schritte unternommen hat. „Die Gemeinde Fußach hat eine herausfordernde Zeit hinter sich. Sie hat viele Versäumnisse aufgearbeitet, einige Maßnahmen stehen aber noch aus“, informierte Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr.
46 Empfehlungen
Ursprünglich sprach der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht insgesamt 46 Empfehlungen aus. Grundlegende Prinzipien einer nachvollziehbaren, rechtskonformen Verwaltung wurden in Fußach missachtet, Aufsichts- und Kontrollpflichten auf mehreren Ebenen nicht genügend wahrgenommen. Ein Vier-Augen-Prinzip beziehungsweise andere Prüfmechanismen waren nicht vorhanden oder wurden sogar bewusst umgangen. Eggler-Bargehr: „Der Handlungsbedarf für Aufarbeitung und Neuaufstellung war groß.“ Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Rechnungshofs verlangten grundlegende Veränderungen bei Organisation und Abläufen der Gemeindeverwaltung. „Dies und die Vielzahl der Empfehlungen stellte Fußach bei der Umsetzung vor große Herausforderungen. Hinzu kam die personelle Situation mit wechselnden Akteuren hinzu“, führt die Direktorin aus. Mitte 2024 analysierte der Landesrechnungshof nun den Umsetzungsstand der Rheintelta-Gemeinde.
Verbesserungen nötig
Die Evaluierung ergab, dass die Gemeinde Fußach 27 Empfehlungen umgesetzt hat, elf sind zum Teil umgesetzt oder befinden sich in Bearbeitung. Von den Vorschlägen wurden acht nicht umgesetzt, eine davon ist aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nicht mehr relevant. Eggler-Bargehr begrüßt den höheren Umsetzungsgrad im Vergleich zu anderen Gemeinden. „Die aktuelle Überprüfung zeigt, dass Fußach vor allem in den besonders kritischen Bereichen den Empfehlungen des Landesrechnungshofs weitgehend nachgekommen ist.“ Im Finanzbereich wurden die Kernprozesse angepasst und standardisiert, ein Vier-Augen-Prinzip ist implementiert. „Damit schuf die Gemeinde sowohl organisatorisch als auch technisch die Grundlagen, um die Sicherheit finanzieller Abläufe zu erhöhen und Risiken zu minimieren.“

Auch im Personalwesen setzte Fußach fast alle Empfehlungen um. Die Bedeutsamkeit der Maßnahmen zeigt sich auch in den erstinstanzlichen Schuldsprüchen wegen Amtsmissbrauchs beziehungsweise Untreue gegen den Ex-Finanzleiter und Ex-Bürgermeister. Der ehemalige Bürgermeister hatte selbst im Jahr 2020 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft wegen Auffälligkeiten in der Gehaltsverrechnung eingebracht. „Über weitere rechtliche Schritte, zum Beispiel hinsichtlich Schadenersatz, hat die Gemeindevertretung zu entscheiden, auch im Zusammenhang mit den Veranlagungsgeschäften“, so Brigitte Eggler-Bargehr.
Weiterhin Handlungsbedarf
Die Überprüfung verdeutlichte aber auch, dass gerade in der Gemeindeverwaltung noch Vorschläge offen sind. So sollten schriftliche Regelungen für den Dienstbetrieb erweitert werden. Verbesserungsbedarf besteht weiters zum Beispiel bei Beschlussfassungen und bei Berichten des Prüfungsausschusses. Von der Gemeindevertretung fordert der Landesrechnungshof nach wie vor, sich regelmäßig mit den immer noch erheblichen Fremdwährungs- und Zinsrisiken bei Krediten auseinanderzusetzen. Eggler-Bargehr: „Zudem sollte die vorhandene mittelfristige Finanzplanung als Steuerungsinstrument für finanzielle Entscheidungen genutzt werden.“ Mit der Prüfung 2021 deckte der Landesrechnungshof auch fragwürdige Geschäfte im Zusammenhang mit dem größten Einzelverlust aus Veranlagungen auf. „Durch unsere Hinweise flossen bislang 1,57 Millionen Euro an die Gemeinde zurück“, stellt die Direktorin fest.
Hohe Wellen geschlagen
Insgesamt hat der Prüfungsbericht der Rheindelta-Gemeinde von 2021 hohe Wellen geschlagen. „In einer so großen Dimension, habe ich das noch nie erlebt“, weiß Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr. An Fußach gingen die Ereignisse natürlich auch nicht spurlos vorbei. So bedankte sich die Rheindelta-Gemeinde in einer Stellungnahme beim Landesrechnungshof für die umfassende, gründliche und professionelle Durchführung der Prüfung. Die sorgfältige Evaluierung und der daraus resultierende Bericht, die darin enthaltenen Anregungen und Verbesserungsvorschläge nimmt die Gemeinde sehr ernst und sei für Fußach von großem Wert. Der Gemeinde sei es ein wichtiges Anliegen, die hohe Qualität der Gemeindearbeit sicherzustellen und die finanziellen Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen, hieß es in der Stellungnahme weiter.