Alkotest verweigert, Führerscheinentzug und am Schluss 1600 Euro retour von der BH

Hans Kreuzmayr (70) aus Gaschurn staunte nicht schlecht, als ihm eine Polizeistreife auf dem eigenen Grund zum Alkomattest bat. Nach Verweigerung zog er vor Gericht, wurde aber abgewiesen. Am Schluss zahlte die BH die Strafe zurück – nach eineinhalb Jahren Spießrutenlauf.
Zigaretten benötigte Johann „Hans“ Kreuzmayr, um den d wohlverdienten Feierabend des 27. Mai 2023 ausklingen zu lassen. Also fuhr der rüstige Gaschurner zum Kiosk, dem Lokal seines Vertrauens im Zentrum der Montafoner Gemeinde, genehmigte sich bei Siggi, dem Lokalbetreiber, noch ein kleines Bier, und machte sich mit einer Schachtel seiner präferierten Sorte wieder auf den Heimweg.

Dort angekommen, staunte der Pensionist nicht schlecht, denn als er aus seinem Wagen stieg, wurde er von einer Polizeistreife, die ihm laut Kreuzmayr unbemerkt gefolgt war, zum Alkomattest aufgefordert – auf seinem eigenen Grund und Boden.

„Ich war perplex und vor allem ob der schroffen Art, mit der mich die beiden Beamten zur Atemluftkontrolle aufforderten, schockiert. Einer packte mich sogar an der Schulter, worauf ich mich losriss, in die Garage flüchtete und die Türe hinter mir ins Schloss warf“, führt der inzwischen 70-jährige Innerfrattner im Gespräch mit der NEUE am Sonntag aus.

Laut vorliegender Anzeige solle sich der geschockte Fahrzeuglenker außerdem wenig freundlichem Vokabular bedient haben und die beiden Polizisten des Grundstücks verwiesen haben. Auf die Frage, wieso er den Test seiner Atemluft verweigert habe, meinte er: „Schlichtweg weil ich erschrocken bin und keine Grund dafür sah, mich auf meinem Boden von der Polizei grundlos schikanieren zu lassen.“
Anzeige wegen Verweigerung
Es kam, wie es kommen musste. Die Polizei wertete das Verhalten Kreuzmayrs als verweigerte Atemluftkontrolle und brachte das Vergehen bei der Bludenzer Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige. Seinen Führerschein, auf den der auf der Gaschurner Motta wohnhafte Pensionist schmerzlich angewiesen ist, war weg – Kreuzmayrs Fahrerlaubnis für rund eineinhalb Jahre entzogen. Für den Montafoner ein Affront, den er so nicht auf sich sitzen lassen konnte. Zumal er sich keiner Schuld bewusst war und sich dazu entschied, Beschwerde gegen das seines Erachtens völlig übertriebene Einschreiten der Polizeistreife zu erheben.

Unterstützung erhielt er von zunächst unerwarteter Seite: Karlheinz Grießinger, seines Zeichens Chefinspektor im Ruhestand, leistete Kreuzmayr Rechtsbeistand und wandte sich auch an die NEUE am Sonntag. „Ich war lange Jahre als Verkehrsreferent tätig und bin enttäuscht über das Vorgehen der Beamten in diesem Fall und über das Vorgehen der Bludenzer Bezirkshauptmannschaft und des Landesverwaltungsgerichts, die diesen rechtswidrig angezeigten Sachverhalt sanktioniert haben“, informiert der 84-Jährige, der sich in seinem Ruhestand ausgiebig mit dem Strafgesetzbuch und der Straßenverkehrsordnung auseinandersetzt.
Vermutung oder Verdacht?
Laut seiner Argumentation und der Anzeige begründeten die Beamten im Fall von Kreuzmayr die Atemluftkontrolle mit einer Vermutung. „Juristisch versierte Personen hätten erkennen müssen, dass die Polizei in Hinblick auf eine Vermutung, vermutlich alkoholbeeinträchtigt ein Fahrzeug gelenkt zu haben, einem Lenker nicht rechtsverbindlich zu einer Atemluftprüfung auffordern kann“, so der ehemalige Polizeibeamte. Einen solchen Tatvorwurf hätte die Polizeiinspektion Schruns in ihrer Anzeige nicht erhoben und auch im Zuge des laufenden Verfahrens nicht zur Vorhaltung gemacht haben.

Beschwerde abgewiesen
Das Landesverwaltungsgericht teilte die Einschätzung von Karlheinz Grießinger nicht und schmetterte die Beschwerde am 21. Juni 2024, also mehr als ein Jahr nach dem Vorfall, ab. „Völlig unverständlich für mich, umso überraschender war dann die Reaktion der Bezirkshauptmannschaft“, zeigt sich der pensionierte Polizeibeamte erstaunt.

Zwar musste Hans Kreuzmayr die Kosten für Nachschulung und polizeipsychologisches Gutachten sowie die Kosten für die Verfahren übernehmen, rund eineinhalb Jahre nach dem unerwünschten Besuch der Exekutive auf seinem eigenen Grund und Boden, erhielt der Gaschurner doch noch erfreuliche Nachrichten vonseiten der Behörde. Die Strafe in Höhe von 1600 Euro wurde ihm nämlich zurücküberwiesen. Laut Anzeige hätte die Verweigerung der Atemluftkontrolle nämlich auf einer Gemeindestraße stattgefunden. Und nicht direkt vor der Garage des Pensionisten.

Zumindest ein kleiner Erfolg für das wehrhafte Gespann, der zeigt, wie wichtig es ist, auf seine Rechte zu beharren. Darauf baut auch Karlheinz Grießinger: „Als pensionierter Polizist ist es mir ein persönliches Anliegen, auf die konforme Durchführung von solchen Amtshandlungen zu pochen. Und dass eine Atemluftkontrolle im Fall Kreumayr nur mit begründetem Verdacht zulässig gewesen wäre. Meines Erachtens wird die Verweigerung viel zu oft herbeizitiert, auch der Gang zur ärztlich kontrollierten Blutabnahme ist eine Möglichkeit. Außerdem ist mir wichtig anzumerken, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit offen steht, sich gegen solche überfallsartigen Amtshandlungen binnen sechs Wochen mit einer Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht zu wehren.“
(NEUE am Sonntag)