Altpapier-Verwertung jetzt auch offiziell wieder in Vorarlberger Händen

Loacker Recycling konnte die Ausschreibung des Gemeindeverbandes für sich entscheiden. Die Gemeinden erhalten für den Wertstoff rund 8,6 Millionen Euro.
Die Sortierung und Verwertung des in Vorarlberg anfallenden Altpapiers aller Haushalte befindet sich seit Ende Februar 2025 nicht mehr nur interimistisch, sondern jetzt für längere Zeit und auch ganz offiziell zur Gänze wieder in Vorarlberger Händen. Denn das Recycling-Unternehmen Loacker Recycling mit Hauptsitz in Götzis konnte eine entsprechende Ausschreibung des Vorarlberger Gemeindeverbandes als Bestbieter für sich entscheiden.
Das geht aus einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Landes Vorarlberg hervor, wo regelmäßig über öffentliche Ausschreibungen informiert wird. Bei Loacker Recycling wird der Erhalt des Auftrages zur Sortierung und Verwertung des Vorarlberger Haushalts-Altpapiers auf Anfrage bestätigt. Pro Jahr fallen etwas weniger als 30.000 Tonnen an.
Gemeinden erhalten etwa 8,6 Millionen Euro
Der Auftrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 8,625 Millionen Euro. Bei der Gewichtung für die Auftragsvergabe entfielen 80 Prozent auf den Gesamtpreis und 20 Prozent auf Umweltkriterien. Dabei ist allerdings erstens zu berücksichtigen, dass Loacker Recycling dieses Geld an die Kommunen bezahlt (und nicht umgekehrt), da es sich bei Altpapier um einen Wertstoff handelt. Zweitens ist dabei zu beachten, dass diesen 8,625 Millionen Euro eine Kalkulation des Papierpreises zum Zeitpunkt der Angebotslegung unterliegt. Diese Summe kann sich im Laufe von vier Jahren je nach Entwicklung des Papierpreises auch verändern.
Loacker übernahm im Spätherbst 2024 interimistisch
Die Sortierung und Verwertung des Haushalts-Altpapiers hatte in den vergangenen Jahren für Turbulenzen in der Branche gesorgt. Wie berichtet hat der Vorarlberger Gemeindeverband die Sortierung und Verwertung ab 2023 an die Energie AG in Oberösterreich vergeben. Diese Zusammenarbeit wurde allerdings im Spätherbst 2024 entgegen ursprünglichen Erwartungen nicht mehr verlängert beziehungsweise vorzeitig beendet. Angeblich gab es Auffassungsunterschiede über die vereinbarte und gelieferte Qualität des Altpapiers. Seither hat Loacker Recycling das Altpapier interimistisch sortiert und verwertet, bis die jüngste Ausschreibung abgeschlossen wurde.
Wie kontrovers das Thema Altpapier-Sortierung mitunter gesehen wird, zeigt auch ein Bericht den Vorarlberger Nachrichten vom Mittwoch. Dort wird über das Frastanzer Unternehmen Rondo Ganahl berichtet, das sich mit seiner Papierfabrik ebenfalls an der Ausschreibung beteiligt hat. Allerdings sei deren Angebot – das anfänglich sogar als bestes Angebot gereiht wurde – vom Gemeindeverband vorab ausgeschieden worden. So kam folglich Loacker Recycling als Zweitplatzierter zum Zug. Den Gemeinden würden dadurch mehrere 100.000 Euro entgehen, die Rondo Ganahl mehr für das Altpapier bezahlt hätte, heißt es in dem VN-Bericht. Zudem müsste das Altpapier jetzt über deutlich längere Strecken transportiert werden, was nicht ökologisch sei, so die Kritik.
Mehrere Gründe für zwingende Ausscheidung
Das Ausscheiden eines Angebotes im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgt nach genau festgelegten Kriterien. Auf Anfrage beim Vorarlberger Gemeindeverband teilte dessen Geschäftsführer Günter Meusburger mit: “Im gegenständlichen Fall gab es leider mehrere Gründe, welche zu einer zwingenden Ausscheidung führen mussten.” Dazu würde etwa zählen, dass das Angebot nicht rechtsgültig unterfertigt worden sei.
Diesem eher formaljuristisch anmutenden Argument, das man im Nachhinein eigentlich beheben müsste können, folgen allerdings schwergewichtigere Argumente: “Es wurden zwei umfangreiche Aufklärungsersuchen – da das Angebot unvollständig und zum Teil widersprüchlich war – von der Bieterin unzureichend beantwortet, was einen weiteren Ausscheidungsgrund darstellt”, so Meusburger. Er verweist dabei auch auf ein damit zusammenhängendes Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg. Es hat einen Antrag von Rondo Ganahl auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung abgewiesen und eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt.
Genaue Kalkulation und Nachweise fehlten offenbar
In dem 26-seitigen Erkenntnis steht unter anderem zu den Ausscheidungsgründen, dass in den erbetenen Erläuterungen von Rondo Ganahl nach Ansicht des Gemeindeverbandes “nicht die ausdrücklich geforderten Kalkulationen, Nachweise und Stellungnahmen enthalten” gewesen seien. Dabei gehe es unter anderem um vollständige und prüfbare Nachweise, aus denen sich alle direkt zuordenbaren Kosten (Personal, Material, Geräte (Sortieranlage, Verladungseinrichtung, Verbrennungsanlage, etc.), Lager, Fremdleistungen einschließlich Kapitalkosten ergeben. Dazu kommen Aufwands- und Verbrauchsansätze mit vollständigen und prüfbaren Nachweisen sowie der Nachweis über die kalkulierten und angebotenen Deinking-, Kaufhaus- und Mischpapiererlöse.
Die rechtliche Korrektheit der Vergabe wird unterdessen von keiner Seite in Frage gestellt. Aus Branchenkreisen ist zu erfahren, dass die momentane Altpapier-Verwertungs-Debatte mit neuen Herangehensweisen und Technologien zusammenhängen könnte, die aber in Ausschreibungen (noch) nicht berücksichtigt werden. wpa