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Aufstand gegen Big Tech: Erste Strafen treffen Apple und Meta

04.05.2025 • 11:00 Uhr
Aufstand gegen Big Tech: Erste Strafen treffen Apple und Meta

500 Millionen Euro Strafe für Apple und 200 Millionen für Meta: Die Europäische Union hat die großen Techkonzerne abgestraft, weil sie gegen den Digital Markets Act (DMA), das neue Gesetz über digitale Märkte, verstoßen haben.

Von Christoph Flatz
neue-redaktion@neue.at

Die Verordnung will offene und faire digitale Märkte in Europa gewährleisten, in dem die großen Online-Anbieter auch Zugang zu ihren Plattformen erlauben müssen. Nach Ansicht der EU verstößt Apple gegen die DMA, weil Drittanbieter von Software nicht kostenlos auf Angebote außerhalb des Apple App Stores hinweisen dürfen. Bei Facebook und Instagram stößt die Bezahlpflicht für werbefreie Versionen auf. Beide Konzerne müssen nun die Mängel innerhalb von 60 Tagen beheben und kündigen bereits juristische Schritte an.

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Apple und Meta haben Strafen in Millionenhöhe ausgefasst – und kündigen nun juristische Schritte an. AFP

Die EU will mit dem DMA die Marktmacht sogenannter Gatekeeper – also Torwächter – des Internets einschränken. Als Gatekeeper gilt, wer einen jährlichen Mindestumsatz in der EU von 7,5 Milliarden Euro oder einen Mindestmarkenwert von 75 Milliarden Euro aufweisen kann. Dabei muss die Plattform eine Mindestnutzerzahl in Millionenhöhe aufweisen und in mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten verfügbar sein. Der Digital Markets Act aus 2022 gilt weltweit als eines der ersten Regulierungsinstrumente, die die Marktmacht der größten Digitalunternehmen unter die Lupe nehmen. Mit den ersten Strafen gegen Big Tech haben die Gesetzeswächter allerdings noch längst nicht den Rahmen des Möglichen ausgeschöpft. Denn der DMA sieht ein Strafmaß von bis zu 10 Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes vor. Apple reagiert empört und verweist auf die unzähligen Entwicklungsstunden hin, die notwendig wären, um den Wünschen der EU zu entsprechen. Erwartungsgemäß gießt die US-Regierung noch weiter Öl ins Feuer: Der DMA sei eine neuartige Form der wirtschaftlichen Erpressung. Doch die EU betont, dass die Verfahren gegen Meta und Co nichts mit dem aktuellen Zollzwist zu tun haben. Seit Anfang April fällt ein 20-Prozent-Zoll auf fast alle Einfuhren aus der EU an, hätte Donald Trump nicht für 90 Tage seine Zollandrohung neu formuliert. Die EU ihrerseits bereitet bereits Gegenmaßnahmen vor. Gleichzeitig werden Überlegungen laut, in Zukunft zusätzliche Abgaben für die großen Digitalkonzerne zu verlangen, falls eine Einigung im Zollstreit nicht möglich ist. So denkt beispielsweise Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Abgabe auf die Werbeeinnahmen der digitalen Dienste an.

Christoph Flatz
Christoph Flatz ist Veranlagungsspezialist in der Sparkasse.