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Justizwachebeamtin soll Handys ins Gefängnis geschmuggelt haben

04.08.2025 • 10:05 Uhr
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Die Beamtin soll unter anderem Handys geschmuggelt und Essen für Untersuchungshäftlinge bestellt haben. Canva, APA

Die Suspendierung einer Justizwachebeamtin, die unter anderem für Häftlinge Handys ins Gefängnis geschmuggelt haben soll, wurde bestätigt. Ermittlungsverfahren gegen sie und Rocker, der sie dazu angestiftet haben soll.

Wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck auch mit gerichtlich genehmigten Hausdurchsuchungen gegen eine Feldkircher Justizwachebeamtin und ein führendes Mitglied einer Vorarlberger Rockergruppierung. Demnach soll der Rocker zwischen Februar 2018 und Jänner 2025 die Justizwachebeamtin mehrfach zum Amtsmissbrauch angestiftet und ihr dafür als Gegenleistung oft Geschenke angeboten und manchmal Geschenke gemacht haben.

Handys geschmuggelt, Essen bestellt

So soll die Beamtin Mobiltelefone für Untersuchungshäftlinge ins Gefängnis geschmuggelt haben. Des Weiteren soll sie, wieder zum Vorteil der Rockergruppierung, Essen von außen für Häftlinge bestellt, Übergaben von Datenträgern zwischen Haftinsassen ermöglicht, Haftinformationen an den beschuldigten Rocker weitergegeben, unzulässige Besuche in der Justizanstalt arrangiert, Haftbedingungen von Insassen verbessert und verbotene persönliche Treffen von Untersuchungshäftlingen in der Justizanstalt ermöglicht haben.

Die Bundesdisziplinarbehörde suspendierte im März die Justizwachebeamtin wegen des Verdachts von Dienstpflichtverletzungen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte inzwischen den Suspendierungsbescheid. Es wies die Beschwerde der suspendierten Beamtin ab, erklärte aber eine Revision gegen seine Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof in Wien für zulässig.

Beschuldigte schweigt

Die beschuldigte Justizwachebeamtin machte sowohl im Strafverfahren als auch im Disziplinarverfahren von ihrem Recht Gebrauch, keine Angaben zu machen.

Der beschuldigte Rocker zählte zu jenen Mitgliedern eines mit großen Mengen handelnden und mit Kryptohandys Deals vereinbarenden Vorarlberger Drogenrings, die im Jänner 2024 verhaftet wurden. Wegen Suchtgifthandels wurde er inzwischen erstinstanzlich zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Durch die Auswertung des Mobiltelefons des Festgenommenen entstand der Verdacht der Anstiftung der Justizwachebeamtin zum Amtsmissbrauch. 2617 Chatnachrichten zwischen den beiden Beschuldigten seien zwischen 2018 und 2024 festgestellt worden, heißt es in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Über Whatsapp habe die Beamtin oft beteuert, dass sie sich gerne kostenlos für die Rockergruppierung einsetze. Dennoch habe sie dem Chatverlauf zufolge zumindest dreimal Gutscheine und zweimal Eintrittskarten vom beschuldigten Rocker angenommen.