Gekündigt: Einigung mit Abteilungsleiter

Streitparteien verständigten sich darauf, Arbeitsprozess mit Zahlung von fünfstelliger Summe zu beenden.
Die Dienstgeberkündigung bekämpfte der ehemalige Abteilungsleiter eines Unternehmens mit einer Kündigungsanfechtungsklage. Dabei vertrat der Kläger den Standpunkt die Kündigung sei sozialwidrig. Denn in seinem fortgeschrittenen Alter werde er wohl keinen gleichwertigen Job mit dem bisherigen sehr guten Gehalt mehr finden. Er verdiente in dem beklagten Unternehmen netto rund 4000 Euro im Monat.
Einigung ohne Urteil
In der vorbereitenden Tagsatzung am Landesgericht Feldkirch vereinbarten die Streitparteien, den Arbeitsprozess mit einer außergerichtlichen Einigung sofort und ohne Urteil zu beenden. Demnach erhält der Kläger von Ex-Dienstgeber als Abschlagszahlung netto 10.000 Euro. Zudem wird das Dienstverhältnis noch einen Monat weitergeführt.
Im Gegenzug verpflichtete sich der Kläger, seinem Ex-Arbeitgeber das ihm zur Verfügung gestellt Jobrad bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses zurückzugeben. Dabei handelt es sich um ein Rennrad im Wert von rund 10.000 Euro.
Die mündliche erzielte Einigung wurde zur Vermeidung von allfälligen zusätzlichen Gerichtsgebühren nicht in einem schriftlichen gerichtlichen Vergleich festgehalten. Der Vergleichstext wird stattdessen außergerichtlich verschickt werden.
Schlechtes Betriebsklima
Beklagtenvertreter Alexander Wittwer sagte, die Kündigung sei aus personenbezogenen Gründen zu recht erfolgt. Denn der Abteilungsleiter sei mit Mitarbeitern schlecht umgegangen und habe ein schlechtes Betriebsklima erzeugt. Zudem habe er unerlaubterweise eigenmächtige Entscheidungen ohne Absprache mit der Geschäftsführung getroffen. Rechtlich wäre sogar eine Entlassung möglich gewesen, meinte der Anwalt des Unternehmens.
Vor der Dienstgeberkündigung sei der Mitarbeiter dreieinhalb Monate lang dienstfrei gestellt worden, merkte der Beklagtenvertreter an. Damit habe er seine sehr guten Bezüge erhalten, ohne dafür arbeiten zu müssen.