Amoklauf gegen LGBTQI*-Parade angedroht: Haft für Vorbestraften

33-Jähriger drohte in Posting auf Instagram damit, mit seinem Auto in Bregenzer Straßenveranstaltung für Nicht-Heterosexuelle zu fahren und bezeichnete Teilnehmer als Dreck.
Wegen der Vergehen der Verhetzung und des versuchten Landzwangs wurde der mit 13 Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Sein als Tatwerkzeug verwendetes Smartphone geht ins Eigentum der Republik Österreich über und wird vernichtet werden. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.
Verhetzung
Der angeklagte 33-Jährige kommentierte am 16. Mai ein Video auf Instagram über die Parade der Nicht-Heterosexuellen am Christopher Street Day im Juni am Bregenzer Kornmarktplatz, so: Er müsse mit seinem Audi eh noch in die Waschstraße. Damit warte er noch, bis er in den Dreck fahre. Mit seinem öffentlichen Posting habe der Angeklagte einerseits zu Hass gegen Nicht-Heterosexuelle aufgestachelt und damit das Vergehen der Verhetzung begangen, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Zudem habe er mit der angedrohten Amokfahrt versucht, eine größere Menschenmenge in Furcht und Unruhe zu versetzen. Dadurch sei der Tatbestand des versuchten Landzwangs verwirklicht worden. Beim Versuch sei es geblieben, weil nicht alle Teilnehmer über das Posting des Angeklagten informiert gewesen seien. Nach Angaben der Veranstalter wurde die Bregenzer LGBTQI*-Parade heuer von rund 1000 Teilnehmern besucht.
Zehn einschlägige Vorstrafen
Der Angeklagte habe bereits zehn einschlägige Vorstrafen, berichtete der Richter. So sei er 2019 wegen schwerer Nötigung, Nötigung und gefährlicher Drohung zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Deshalb sei jetzt eine noch höhere Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen.
Der in der Türkei geborene Österreicher sagte, er habe seinen schriftlichen Kommentar nicht ernst gemeint. Niemand aus einem Freundeskreis nehme Postings auf Instagram ernst. Was er geschrieben habe, sei zwar übertrieben gewesen, für ihn aber noch schwarzer Humor. Auf negative Kommentare von anderen Postern habe er noch einen draufsetzen wollen, gab der Arbeitslose aus dem Bezirk Feldkirch zu Protokoll.
Verteidiger Gebhard Heinzle beantragte einen Freispruch. Denn die angeklagten Tatbestände seien nicht erfüllt. Zumal sein Mandant keinen Tatvorsatz gehabt habe.