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Großbrand-Klage: Pro Tag 3000 Euro Zinsen

16.10.2025 • 14:33 Uhr
Rankweil am 01.01.2022 Br. Brand von ein paar Hallen im Kunert
Eine flach abgefeuerte Silvesterrakete verursachte am 1. Jänner 2022 kurz nach Mitternacht einen Großbrand in einem Industriegebiet in Rankweil-Brederis. Vlach

Strafrechtlich im Zweifel Freisprüche von Brandstiftung 2022 in Industriepark in Rankweil. Aber gegen die beiden 23-Jährigen sind zivilrechtlich drei Schadenersatzprozesse anhängig.

Eine flach abgefeuerte Silvesterrakete verursachte am 1. Jänner 2022 kurz nach Mitternacht einen Großbrand in einem Industriepark in Rankweil-Brederis. Der Gesamtschaden wurde mit 43 Millionen Euro beziffert. Strafrechtlich wurden die beiden Angeklagten am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig vom Vorwurf der Brandstiftung im Zweifel freigesprochen.

Drei anhängige Schadenersatzprozesse

Zivilrechtlich sind die Freigesprochenen aber Beklagte in drei anhängigen Schadenersatzprozessen am Landesgericht. In einem der Zivilprozesse sagte Richterin Elisabeth Walch in der Verhandlung am Donnerstag zu den beklagten 23-Jährigen, im Zivilverfahren sei die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung größer als im Strafverfahren. Denn im Zivilprozess müsse nur eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass die Beklagten die Brandstifter gewesen seien. Im Strafprozess hingegen werde für einen Schuldspruch eine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit benötigt.

Flach abgefeuerte Rakete

Wenige Minuten vor dem Großbrand traf eine von den beiden jungen Männern flach abgefeuerte Silvesterrakete in der Nähe des Industrieparks beinahe im Freien feiernde Menschen. Für diesen Vorfall wurden die Angeklagten im Strafprozess wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Belastet würden die Beklagten auch durch die Bewegungsprofile ihrer Handys, sagte Zivilrichterin Walch.

In ihrem Zivilprozess fordert ein geschädigtes Textilunternehmen vorerst 500.000 Euro Schadenersatz, offenbar für zusätzliche Personalkosten aufgrund der Brandschäden. In einem anderen Zivilprozess bezifferte die klagende Versicherung die von ihr geleisteten Zahlungen für Gebäude- und Materialschäden sowie Betriebsunterbrechungsschäden an geschädigte Unternehmen mit 28 Millionen Euro. Eingeklagt hat die Versicherung vorerst nur 50.000 Euro. Allerdings fordere die klagende Versicherung allein an täglichen Zinsen rund 3000 Euro, sagte Beklagtenvertreter Alexander Jehle.

Die Klagen in den drei Zivilprozessen seien Nonsens, meinte Jehle. Denn die klagenden Parteien würden von den beiden beklagten jungen Männern so gut wie kein Geld bekommen, sollte den Klagen stattgegeben werden, so der Anwalt des Erstbeklagten. Nötigenfalls müssten die Beklagten Privatkonkurs anmelden.

Die beiden Beklagten bestreiten auch in den Zivilprozessen, die Silvesterrakete abgefeuert zu haben.