Wahlkampf: Kostenobergrenze eingehalten, aber mehrere Mängel

Landes-Rechnungshof hat die Wahlwerbungsberichte der Parteien zum Landtagswahlkampf 2024 geprüft. Alle Parteien hielten sich an die gesetzlichen Ausgabenobergrenzen, die Prüfer orteten aber mehrere, teils kleinere Mängel.
Die Landtagsparteien müssen seit der im Zuge der Wirtschaftsbund-Affäre erfolgten Verschärfung des Parteienförderungsgesetzes 2022 nach einer Landtagswahl einen Wahlwerbungsbericht mit allen Ausgaben ab dem Stichtag erstellen, die wahlspezifisch sind und über den gewöhnlichen Parteibetrieb hinausgehen. Maximal dürfen die Parteien 2,85 Euro pro Wahlberechtigtem ausgeben, 2024 demnach rund 775.000 Euro. Weiters müssen die höchstens 300 Plakatstandorte genau gemeldet werden. Wahlwerbeeinschaltungen sind nur in den drei Wochen vor dem Wahltag erlaubt.
Insgesamt 2,36 Millionen Euro ausgegeben
Die Wahlwerbungsberichte zum Landtagswahlkampf 2024 wurden im Frühjahr 2025 von allen Parteien (ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ, Neos) fristgerecht an die Landesregierung übermittelt und im Amtsblatt veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für die Prüfung durch den Landes-Rechnungshof. Dieser ermittelte Wahlwerbungsaufwendungen von insgesamt 2,36 Millionen Euro. Die höchsten Ausgaben verzeichnete dabei die Volkspartei mit rund 741.000 Euro, die niedrigsten die SPÖ mit rund 272.000 Euro. „Insgesamt verwendeten die fünf Parteien ihre Mittel vorwiegend für Inserate und Werbeeinschaltungen, für Agenturen sowie für Direktwerbung“, berichtet Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr. „Zurechenbare Aufwendungen in Summe von 39.300 Euro waren dabei nicht ausgewiesen.“ Anhaltspunkte für eine Überschreitung des zulässigen Höchstbetrags hätten sich bei keiner Partei ergeben.
Wahlwerbungsaufwendungen
Vorarlberger Volkspartei
740.615 Euro, davon sind 4563 Euro nicht in Wahlwerungsbericht ausgewiesen
Vorarlberger Freiheitliche
649.587 Euro, davon sind 11.646 Euro nicht in Wahlwerbungsbericht ausgewiesen
Die Grüne Vorarlberg
403.009 Euro, davon sind 6152 Euro nicht in Wahlwerbungsbericht ausgewiesen
SPÖ Vorarlberg
272.207 Euro, davon sind 7748 Euro nicht in Wahlwerbungsbericht ausgewiesen
Neos Vorarlberg
298.133 Euro, davon sind 9198 Euro nicht in Wahlwerbungsbericht ausgewiesen
Gesamtausgaben aller Parteien: 2,36 Millionen Euro
Gesetzlich festgelegte Obegrenze: 775.00 Euro
Thema Plakatstandorte
Probleme erkannte der Rechnungshof bei der Überprüfbarkeit der mengenmäßigen Beschränkung auf maximal 300 Plakatstandorte pro Partei. Eggler-Bargehr: „Grundlage für die Kontrolle sind verpflichtende Standortmeldungen durch die Parteien an die Landesregierung. Sowohl diese Meldungen als auch die Überprüfungen durch die Bezirkshauptmannschaften erwiesen sich als aufwändig. Dennoch waren die vorhandenen Kontrollmechanismen nicht geeignet, um Verstöße gesichert nachzuweisen.“ Eine Überprüfung der aktuellen gesetzlichen Regelungen sei laut der Direktorin nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand leistbar. „Da stehen Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis.“ Zudem würden unrichtige und unvollständige Standortmeldungen zu keinen Konsequenzen führen. „Aus den Erhebungsergebnissen lässt sich für keine Partei eine relevante Überschreitung der höchstzulässigen Zahl an Standorten ableiten. Wir sehen hier jedoch Verbesserungspotenzial, um Überprüfbarkeit und Wirksamkeit der gesetzlichen Beschränkung zu gewährleisten“, führt die Direktorin aus.

Social-Media nicht wirklich beachtet
Nach Ansicht des Rechnungshofes haben die Parteien der zeitlichen Begrenzung von wahlspezifischen Werbeeinschaltungen zu wenig Bedeutung beigemessen. „Wir erkannten fast 30 Werbeanzeigen, die vor dem gesetzlich zulässigen Zeitraum von drei Wochen vor dem Wahltag veröffentlicht wurden. Dies betraf alle Parteien mit Ausnahme der Neos“, sagt Eggler-Bargehr. Auffällig sei dabei gewesen, dass die zeitlichen Beschränkungen auf Social-Media-Einschaltungen nicht oder nur unzureichend angewendet wurden. „Hier gilt es künftig verstärkt darauf zu achten.“
Beschränkungen
Das Parteienförderungsgesetz sieht drei Beschränkungen für die Wahlwerbung bei der Landtagswahl vor: Eine betragliche Obergrenze für Wahlkampfkosten, eine mengenmäßige Beschränkung von Plakatstandorten sowie eine zeitliche Einschränkung bestimmter Formen der Ausenwerbung. Im Landtag vertretene Parteien haben alle wahlspezifischen Aufwendungen detailiert in einem Wahlwerbungsbericht auszuweisen. Erstmals wurden diese Regelungen bei der Wahl 2024 angewendet und vom Landes-Rechnungshof überprüft.
Diverse Mängel
Die Prüfung des Rechnungshofes ergab insgesamt, dass keine der geprüften Parteien einen vollständig korrekten Wahlwerbungsbericht vorlegte. Neben formalen Mängeln, wie dem Fehlen der notwendigen Anlage zu Partei und Umfeld, wurden auch inhaltliche Versäumnisse festgestellt. Diese betrafen vor allem nicht ausgewiesene Wahlwerbungsaufwendungen. Im Bericht heißt es, die Beträge hätten sich von 11.600 Euro bei den Freiheitlichen bis zu 4600 Euro bei der Volkspartei belaufen. Bei den Neos betrugen sie 9200 Euro, bei der SPÖ 7700 Euro und bei den Grünen 6200 Euro. „Damit waren die Aufwendungen der Parteien um 0,6 bis 3,1 Prozent zu niedrig dargestellt“, so Eggler-Bargehr. Als Fehlerquellen identifizierte der Rechnungshof unter anderem, dass Werbeeinschaltungen mit klarem inhaltlichen Bezug zur Landtagswahl nicht als wahlspezifisch gewertet wurden. Weitere Fehler ergaben sich laut Rechnungshof unter anderm aus der mangelhaften Behandlung von Gutschriften und Rabatten sowie aus der nicht erfolgten Berücksichtigung wahlspezifischer Aufwendungen, etwa für einen eigens für die Wahl angemieteten Bus oder für Fotoshootings. „Alle Parteien sind angehalten, künftig noch mehr Augenmerk auf Qualität und Vollständigkeit ihrer Wahlwerbungsberichte zu richten“, stellt Direktorin Eggler-Bargehr klar.
Transparenz-Senat am Zug
Auf Basis des Prüfberichts übermittelte der Landes-Rechnungshof insgesamt 27 Hinweise (ÖVP 6, FPÖ 6, Grüne 6, SPÖ 6, Neos 3) an den Landes-Parteien-Transparenz-Senat, der nun über etwaige Rückzahlungen für Verstöße entscheidet.