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Steuerausgleich 2025: AK-Expertin erklärt, wie Sie sich Geld zurückholen

06.02.2026 • 19:00 Uhr
Steuerausgleich 2025: AK-Expertin erklärt, wie Sie sich Geld zurückholen
Eva-Maria Düringer rät, den Steuerausgleich frühzeitig zu erledigen und FinanzOnline rechtzeitig einzurichten. Hämmerle; APA

Der Steuerausgleich bringt oft mehr Geld zurück, als viele denken. Steuerexpertin Eva-Maria Düringer von der Arbeiterkammer Vorarlberg erklärt, wer besonders profitieren kann, was neu ist und wo viele noch Geld verschenken.

Für wen lohnt sich der Steuerausgleich besonders?
Viele profitieren vom Steuerausgleich – nicht nur Familien. „Der Steuerausgleich lohnt sich für alle, die Kinder, Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen haben“, sagt Eva-Maria Düringer, Steuerexpertin bei der AK Vorarlberg. Besonders rentabel ist er für Menschen mit geringem Einkommen, die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben, sowie für Alleinerziehende oder Alleinverdiener. Auch wer im Laufe des Jahres wieder zu arbeiten begonnen hat, etwa nach einer Karenz, kann meist mit einer Gutschrift rechnen. „Gerade in solchen Fällen wurde oft zu viel Lohnsteuer bezahlt“, so Düringer.

Was hat sich im vergangenen Jahr geändert?
Eine wichtige Neuerung betrifft den Zugang zu FinanzOnline. „Viele Nutzer müssen ihre ID-Austria zunächst über die Bezirkshauptmannschaft aktivieren und anschließend selbst freischalten“, sagt Eva-Maria Düringer. Wer sich lieber mit Benutzername und Passwort anmeldet, braucht zusätzlich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Für viele, die ihre Steuer nur einmal im Jahr erledigen, stellt das eine Hürde dar. Neu ist auch eine unentgeltliche Vertretungsmöglichkeit: Mit einer Vollmacht kann eine Vertrauensperson andere Personen vertreten, allerdings nur mit eigener ID-Austria.
„Erfreulich ist hingegen, dass das Kilometergeld auf 50 Cent angehoben und mehrere Tarifstufen sowie Absetzbeträge leicht erhöht wurden“, so Düringer. Der Begriff „Homeoffice“ heißt nun offiziell „Telearbeit“ – steuerlich ändert sich dadurch nichts.

Welche Absetzbeträge werden oft übersehen?
„Sehr häufig werden der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag verwechselt oder Krankheitskosten nicht korrekt angegeben“, sagt Düringer. Liegt außerdem ein Grad der Behinderung vor, muss dieser nachgewiesen werden, sonst erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.
Auch beim Familienbonus Plus passieren immer wieder einige Fehler. Wer den Bonus schon über die monatliche Lohnverrechnung bekommt, muss ihn trotzdem in der Steuererklärung anführen, sonst droht eine Nachzahlung. Viele übersehen außerdem, dass auch bestimmte Ausgaben wie Kinderbetreuungskosten oder Spenden absetzbar sind.

Lohnt es sich auch bei Teilzeit oder geringem Einkommen?
„Gerade hier lohnt es sich besonders“, betont Düringer. Lehrlinge oder Teilzeitbeschäftigte profitieren vom SV-Bonus, der sogenannten Negativsteuer, und können bis zu 1215 Euro rückerstattet bekommen. Mit Pendlerpauschale sind es 1398 Euro, also eine spürbare Entlastung.
Wenn zusätzlich der Alleinerzieherabsetzbetrag samt Kindermehrbetrag geltend gemacht wird, kann die Gutschrift bis zu 2500 Euro betragen. „Das sollte man wirklich nicht liegen lassen“, sagt Düringer. Auch wer nur wenig verdient, erhält häufig eine beachtliche Rückzahlung.

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Welche Werbungskosten kann man absetzen?
„Absetzbar ist alles, was beruflich notwendig war und selbst bezahlt wurde“, erklärt Düringer. Dazu zählen Fachliteratur, Fortbildungen oder Arbeitsmittel. Für Mobiliar gilt ein Höchstwert von 1000 Euro pro Stück. „Davon werden 300 Euro steuerlich berücksichtigt, wenn mindestens 26 Tage Telearbeit geleistet wurden.“ Wichtig ist, dass die Anschaffungen im jeweiligen Jahr bezahlt wurden, sonst erkennt das Finanzamt sie nicht an.

Können auch Pensionisten profitieren?
„Ja, auf jeden Fall“, sagt Düringer. Viele Pensionisten müssen ohnehin eine Steuererklärung machen, etwa bei Pensionseinkünften aus dem Ausland. Aber auch rein österreichische Pensionen bringen steuerliche Vorteile, zum Beispiel bei höheren Gesundheitskosten oder bei einem Grad der Behinderung.
Selbst der Beitrag an den Pensionistenverband ist absetzbar. Wer keine Lohnsteuer bezahlt, bekommt über die Negativsteuer bis zu 710 Euro zurück – das entspricht 80 Prozent der SV-Beiträge.

Worauf sollten Pensionisten besonders achten?
Viele unterschätzen, dass sie Anspruch auf steuerliche Erleichterungen haben. Eine Hörminderung oder eingeschränkte Gehfähigkeit gilt steuerlich als Behinderung, wenn ein offizieller Bescheid des Sozialministeriums vorliegt. Fehlt dieser Nachweis, können die entsprechenden Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Düringer rät, bei Unsicherheiten rechtzeitig Unterlagen einzuholen oder sich beraten zu lassen. „Wer sich zu spät darum kümmert, verliert oft Ansprüche, die ihm zustehen würden.“

Steuerausgleich 2025: AK-Expertin erklärt, wie Sie sich Geld zurückholen

„Der Steuerausgleich lohnt sich für alle, die Kinder, Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen haben.“

Eva-Maria Düringer, Steuerrecht AK Vorarlberg

Welche Möglichkeiten haben Familien und Alleinerziehende?
Familien zählen zu den größten Gewinnern. Für jedes Kind unter 18 Jahren mit Familienbeihilfe gibt es 2000 Euro Steuergutschrift, für Alleinerziehende und Alleinverdiener zusätzlich 601 Euro.
Gerade beim Familienbonus Plus kommt es häufig zu Problemen – etwa bei Scheidungen oder wenn Kinder im Ausland leben. Wer Absetzbeträge monatlich nutzt, muss im Folgejahr eine Pflichtveranlagung durchführen. Wird das versäumt, kann das Finanzamt den Bonus zurückfordern. Es empfiehlt sich, die Angaben im FinanzOnline-Bereich regelmäßig zu prüfen.

Was sind die häufigsten Fehler beim Ausfüllen?
„Viele informieren sich auf privaten Webseiten statt auf den offiziellen Seiten von Finanzministerium oder Arbeiterkammer“, sagt Düringer. Wissen ist aber keine Bringschuld, sondern eine Holschuld. Wer unsicher ist, sollte sich bei der AK beraten lassen – die Hilfsangebote sind kostenlos und unkompliziert.
Ein weiterer Fehler ist, die Steuererklärung zu spät oder unvollständig abzugeben. „Besser ist es, frühzeitig zu beginnen. Dann bleibt genug Zeit, um fehlende Unterlagen nachzureichen.“

Bis wann kann man den Steuerausgleich machen?
Wenn keine Pflichtveranlagung besteht, kann der Steuerausgleich fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden. Die Veranlagung für 2025 ist somit bis 31. Dezember 2030 möglich. Wer eine Pflichtveranlagung hat, sollte die Fristen des Finanzamts einhalten, um Mahnungen oder Verzugszinsen zu vermeiden.

 Was ist Ihr wichtigster Tipp für den Steuerausgleich 2025?
„Ich habe gleich drei“, sagt Düringer. „Seit dieser Woche kann der Steuerausgleich über FinanzOnline eingegeben werden. Wichtig ist, den Zugang möglichst rasch abzusichern, entweder mit ID-Austria oder einer Authenticator-App. Außerdem empfehle ich, die Angebote der AK zum Steuerausgleich zu nutzen, von Broschüren bis zu Webinaren. Und bei Fragen gilt: jederzeit bei uns melden, wir helfen gerne weiter.“