Zwist um Waldbestattungen in Vorarlberg landet vor Gericht

Die zwei Anbieter von Waldbestattungen in Vorarlberg stehen in einem rechtlichen Konflikt. Im Mittelpunkt der Klage des Klosterwaldes steht die Frage nach der korrekten Darstellung von Unternehmensstrukturen und der Bezeichnung als „öffentliche Institution“.
Der Markt für Waldbestattungen in Vorarlberg ist jung und zunehmend umkämpft. Zwei zentrale Akteure prägen derzeit das Angebot: der Klosterwald mit bisher einem Standort Bludesch sowie der „Wald des Friedens“ in Feldkirch-Tosters, betrieben vom Krematorium Hohenems.
Der Klosterwald gilt als erster Bestattungswald des Landes. Seit seiner Eröffnung im Frühjahr 2024 bietet er naturnahe Beisetzungen unter Bäumen an und stößt laut eigenen Angaben auf große Nachfrage. Auch der „Wald des Friedens“, der erst Ende 2025 in Feldkirch-Tisis eröffnet wurde, setzt auf dieses Konzept und plant bereits weitere Standorte in Vorarlberg.

Während sich beide Anbieter grundsätzlich einem ähnlichen Angebot verschrieben haben, unterscheiden sie sich in ihrer Struktur. Hinter dem „Wald des Friedens“ steht die „Ethik & Umwelt“ Krematoriumsgesellschaft mbH, an der Inhaber Claus Kergel rund 90 Prozent hält, während der Vorarlberger Gemeindeverband mit zehn Prozent beteiligt ist. Der Klosterwald ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das aus einem Projekt der katholischen Kirche hervorgegangen ist.
Seit der Eröffnung des ersten Standorts des „Wald des Friedens“ im Jahr 2025 bezeichnete Kergel in mehreren öffentlichen Stellungnahmen sein Angebot als das Einzige, welches in „öffentlicher Hand“ sei. Er grenzte es damit von anderen Anbietern ab. Die NEUE berichtete:
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„Irreführende Angaben“
Nun hat der Konflikt zwischen den beiden Betreibern eine neue Stufe erreicht. Die Klosterwald GmbH hat Klage am Landesgericht Feldkirch gegen die Betreibergesellschaft des „Wald des Friedens“ eingebracht. Konkret geht es um die Bezeichnung als „öffentliche Institution“. „Wir haben Klage auf Unterlassung eingebracht, keine irreführenden Angaben dahingehend zu machen, dass es sich dabei um eine ‚öffentliche Institution‘ handle“, erklärt Lukas Wurzinger, Sprecher des Klosterwaldes.
Aus Sicht des Unternehmens sei diese Darstellung schlicht falsch, da die Gesellschaft überwiegend privat geführt werde. Die wiederholte Verwendung dieser Bezeichnung habe zudem bereits für Verunsicherung gesorgt. „Diese falsche Darstellung hat bereits zu Fragen von Kunden sowie Vertretern von Gemeinden geführt“, so Wurzinger weiter.
Der Auslöser für die Klage liegt laut Klosterwald in mehreren öffentlichen Aussagen Kergels seit Dezember 2025. In Interviews und Medienberichten habe dieser sowohl sein eigenes Unternehmen als auch den Klosterwald wiederholt „falsch und irreführend dargestellt”.
Nachdem außergerichtliche Schritte erfolglos geblieben seien, habe man sich nun für den Gang vor Gericht entschieden. Ziel sei dabei nicht Schadenersatz, sondern eine Unterlassung sowie eine öffentliche Richtigstellung.

Kergel weißt Vorwürfe zurück
Claus Kergel selbst zeigt sich auf Anfrage der NEUE von der Klage unbeeindruckt. „Er kann uns ja verklagen, wenn er das möchte“, sagt der Betreiber des Krematoriums Hohenems. Er bestätigt, bereits ein entsprechendes Schreiben erhalten zu haben, in dem es um die Unterlassung der Bezeichnung als öffentliche Institution geht. Gleichzeitig verweist er auf die Einbindung öffentlicher Stellen: „Ich hatte da Rücksprache mit dem Gemeindeverband, der ja auch am Krematorium beteiligt sind.“ Auf Anfrage teilt der Walter Gohm, Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbandes mit: “Der Gemeindeverband hat zehn Prozentanteile am Krematorium. Mit solch einem niedrigen Anteil haben wir natürlich auch wenig Einfluss auf das Krematorium. Den Konflikt mit dem Klosterwald haben wir einmal am Rande mitbekommen und besitzen lange nicht genügend Informationen, um dazu Stellung zu beziehen.”
Inhaltlich geht Kergel noch einen Schritt weiter und kritisiert den Klosterwald scharf. „Persönlich glaube ich, dass der Klosterwald hier einfach alles macht, um Aufmerksamkeit zu generieren und um sein “Baumverkaufsmodel” zu sichern, aber das nimmt doch ohnehin niemand mehr ernst.“, so Kergel. Seine Einschätzung: Die Klage sei „sinnlos“ und diene seiner Meinung nach vor allem wirtschaftlichen Interessen.
Zugleich betont er die Bedeutung seiner Einrichtung für das Bestattungswesen im Land: „Wir vom Krematorium Hohenems führen 100 Prozent aller Feuerbestattungen in Vorarlberg durch. Wenn das nicht bedeutet, dass wir eine öffentliche Institution sind, dann weiß ich auch nicht.“

Grundsatzfrage im sensiblen Markt
Der Streit berührt grundlegende Fragen: Wie transparent müssen Anbieter in einem sensiblen Bereich wie der Bestattung agieren? Und welche Rolle spielt die öffentliche Hand? Bereits in der Vergangenheit hatte Kergel betont, dass Friedhöfe und Bestattungsangebote aus seiner Sicht in öffentlicher Verantwortung bleiben sollten. Private Modelle wie der Klosterwald wurden von ihm kritisch gesehen. Der Klosterwald wiederum verweist auf die Bedeutung fairer Wettbewerbsbedingungen. „Unser Ziel ist ein fairer Wettbewerb, in dem Kunden korrekt und transparent informiert werden“, erklärt Wurzinger. Gerade bei einer noch relativ neuen Bestattungsform sei Vertrauen entscheidend.