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Über 100 Frauen berichten von sexuellen Übergriffen im Job

17.04.2026 • 17:53 Uhr
Über 100 Frauen berichten von sexuellen Übergriffen im Job

Ein Facebook-Post enthüllt zahlreiche Erfahrungen. Frauen schildern Sexismus und Übergriffe am Arbeitsplatz, auch in Vorarlberg. Viele Fälle bleiben jedoch aus Angst unerzählt.

Kennen Sie die Serie „Mad Men“? Sie spielt in den 60er-Jahren in einer New Yorker Werbeagentur. In kaum einer Folge der sieben Staffeln der TV-Serie wird nicht mindestens einmal eine Frau am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Manchen Zuschauern mag das übertrieben erscheinen. Natürlich gab es auch in der realen Welt früher den einen oder anderen „doofen“ Spruch. Doch waren solche Übergriffe tatsächlich nicht alltäglich?

Ein Blick in die Kommentare unter einem Facebook-Post von Sandra Schoch lässt daran zweifeln. Am 9. April wollte die Politikerin der Grünen von ihren Followern wissen:

Über 100 Frauen berichten von sexuellen Übergriffen im Job


Mehr als 100 Frauen antworteten. Einige aus Hamburg, einige aus Wien, viele auch aus Vorarlberg. Sie berichten von diskriminierenden, herabwürdigenden Aussagen durch Mitarbeiter und Vorgesetzte, von körperlichen Übergriffen. Wenn sich eine Frau wehrte, hieß es oft: „Hab dich nicht so.“ Im schlimmsten Fall folgte Mobbing

Körperliche Übergriffe

Körperliche Übergriffe. Einer der Kommentare stammt von Andrea Fritz-Pingerra. Die Lauteracherin schildert schockierende Aussagen von Vorgesetzten vor 70 Personen, etwa: „Ich kann der Fritz auch nicht sagen, dass ich keine Frauen mit großen Busen mag.“ Doch es blieb nicht bei verbalen Übergriffen. Als Fritz-Pingerra als Praktikantin in einem Hotel von einem Gast am Gesäß begrapscht wurde und den Vorfall meldete, habe ihr Vorgesetzter nur geantwortet: „Der Kunde ist König“.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Pflicht der Arbeitgeber

In diesem Fall handelt es sich potenziell um eine ernst zu nehmende Straftat. Nicht nur durch den Gast, sondern auch durch das Verhalten des Vorgesetzten. „Der Arbeitgeber hat aufgrund seiner Fürsorgepflicht Leben, Gesundheit, Sittlichkeit und Persönlichkeitsrechte seiner Beschäftigten zu schützen. Wird ihm eine sexuelle Belästigung gemeldet, dann muss er unverzüglich handeln und die notwendige Abhilfe schaffen“, erklärt Christian Maier, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Vorarlberg.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anschuldigungen zu klären, zu überprüfen und je nach Fall entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Diese reichen von einer Verwarnung bis hin zur Entlassung des Täters.
Unterlässt er das, kann er sich gegenüber der betroffenen Person schadenersatzpflichtig machen. Maier führt weiter aus:
„Die Schadenshöhe orientiert sich dabei an der Schwere des Vorfalls. Sie beginnt mit 1000 Euro und ist nach oben hin offen.“

Die Definition

An dieser Stelle stellt sich die Frage, wie sexuelle Belästigung genau definiert wird. Laut der Vorarlberger Arbeiterkammer basiert die Definition auf dem Gleichbehandlungsgesetz: „Ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist.“

Über 100 Frauen berichten von sexuellen Übergriffen im Job
Shourot

„Aus einem Impuls heraus hatte ich diese Frage eingestellt und die vielfältigen Berichte haben mich tief berührt.“

– Sandra Schoch ehemalige Landtags­vizepräsidentin


Sexuelle Belästigung beginnt demnach nicht erst bei körperlichen Übergriffen oder dem Drängen zu sexuellen Handlungen. Sie kann bereits bei Pin-up-Postern am Arbeitsplatz oder sexuellen Witzen vorliegen. Verhaltensweisen, die teils gerne mit frauenfeindlichen Einstellungen einhergehen.
Auch Eva Isabella Kathrein musste bereits entsprechende Erfahrungen in ihrem Arbeitsalltag machen. In ihrem Kommentar berichtet sie, dass sie in der Arbeitswelt wiederholt als weniger kompetent wahrgenommen wurde als männliche Kollegen. In ihren Fällen handelte es sich zwar nicht um körperliche Übergriffe, jedoch um sexistische Aussagen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Beiträge unter Schochs Post reichen von Frauen, die kaum Übergriffe erlebt haben, bis hin zu Berichten über schwere Straftaten. Schoch sagt dazu:
„Aus einem Impuls heraus hatte ich diese Frage hier eingestellt und die vielfältigen Berichte haben mich tief berührt. Auf der einen Seite die unfassbare Vielfalt an Übergriffen, die Widerwärtigkeiten in allen Ausprägungen, die Frauen am Arbeitsplatz erleben. Und auf der anderen Seite auch die Wahrnehmung, dass auf der Seite der Frauen sich etwas geöffnet hat, sie schämen sich nicht mehr dafür, davon zu erzählen und zu berichten, auch wenn es sie sicher oft noch schmerzt.“

Viele haben Angst

Dennoch bleibt Scham bestehen. Von 26 Frauen, die unter dem Posting ihre Erlebnisse teilten, waren nur zwei bereit, ihren Kommentar auch in der NEUE am Sonntag zu veröffentlichen. Viele gaben an, Angst vor beruflichen Konsequenzen zu haben, sollten ihre Vorwürfe öffentlich werden.

Über 100 Frauen berichten von sexuellen Übergriffen im Job

„Der Arbeitgeber hat aufgrund seiner Fürsorgepflicht Leben, Gesundheit, Sittlichkeit und Persönlichkeitsrechte seiner Beschäftigten zu schützen.“

– Christian Maier, Arbeitsrechtsexperte


Es überrascht daher auch kaum, dass laut einer Studie der Arbeiterkammer Wien nicht einmal die Hälfte der Betroffenen Vorfälle meldet. Gleichzeitig gaben rund sechs von zehn Frauen in männerdominierten Berufen an, bereits von geschlechtsbezogener Belästigung am ­Arbeitsplatz betroffen gewesen zu sein.


Um in solchen Situationen zu ihrem Recht zu kommen, empfiehlt die Arbeiterkammer folgende Schritte: Betroffene sollen die belästigende Person höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Ansprechpartner im Betrieb sind Betriebsräte, Betriebsärzte oder Frauenbeauftragte. Gibt es diese nicht, kann die Arbeiterkammer des jeweiligen Bundeslandes oder die Fachgewerkschaft kontaktiert werden. Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet Unterstützung an.