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Mobilisierung von unbebauten Bauflächen durch Abgaben

20.06.2026 • 11:00 Uhr
Mobilisierung von unbebauten Bauflächen durch Abgaben
Steurer, Kleinsasser

Ein Fünftel der gewidmeten Bauflächen in Vorarlberg bleibt unbebaut.

Die Mobilisierung von gehorteten Bauflächen ist aktuell eine große bodenpolitische Herausforderung. In Vorarlberg sind laut Monitoring der Österreichischen Raumordnungskonferenz im Jahr 2025 von den circa 12.000 Hektar gewidmeter Bauflächen 2.445 Hektar und damit 20,4 Prozent unbebaut. Ein beträchtlicher Teil der Bauflächen bleibt somit ungenutzt, was wesentlichen Raumplanungszielen widerspricht. Das Horten von Bauflächen hat zur Folge, dass Gemeinden oftmals in Randlagen neu widmen, obwohl bestehende Bauflächenreserven den Bedarf leicht decken würden.

Zur Vermeidung der Bauflächenhortung sollen laut Bodenstrategie für Österreich geeignete Bauflächenreserven, insbesondere in Innenbereichen, rasch einer widmungskonformen Verwendung zugeführt werden. Das Instrumentarium zur Mobilisierung konzentriert sich bislang überwiegend auf Neuwidmungen, insbesondere durch die Vertragsraumordnung und die Befristung. Für die Mobilisierung bestehender unbebauter Bauflächen fehlen bislang geeignete Instrumente.

In Vorarlberg sind laut ÖROK-Monitoring im Jahr 2025 von den circa 12.000 Hektar gewidmeter Bauflächen 2445 Hektar und damit 20,4 Prozent unbebaut. Ein beträchtlicher Teil der Bauflächen bleibt somit ungenutzt, was wesentlichen Raumplanungszielen widerspricht.

Arthur Kanonier

Ein vielversprechender Ansatz sind Abgaben auf unbebaute Bauflächen. Eine solche Mobilisierungsabgabe ist bislang im Burgenland, in Oberösterreich, Salzburg und in der Steiermark gesetzlich vorgesehen, in Tirol sind Abgabenentwürfe aktuell in politischer Diskussion. Die geltenden Abgaben weisen erhebliche Unterschiede in den Abgabenhöhen auf, die von 48 Cent pro Quadratmeter (Oberösterreich) bis zu, regional differenziert, über zwei Euro pro Quadratmeter pro Jahr reichen können. Im Burgenland ergibt sich die jährliche Mobilisierungsabgabe aus der unbebauten Fläche und dem Grundstückswert, wobei der Prozentsatz zur Berechnung der Abgabehöhe je nach Größe der Liegenschaft ein Prozent bis 2,5 Prozent beträgt. In den Ländern sind jeweils mehrjährige Fristen bis zur tatsächlichen Vorschreibung der Abgaben vorgesehen. Durchwegs sind Ausnahmen von der Abgabe geregelt, etwa für unbebaute Betriebsgebiete, kleine Grundflächen oder Bauflächen für den Eigenbedarf.

Je nach Ausgestaltung und in Abwägung mit den Eigentümerinteressen könnte eine solche Abgabe auch in Vorarlberg wichtige Ziele verfolgen: Als Maßnahme gegen Bauflächenhortung könnten verfügbare Bauflächen erhöht und damit unter anderem ein Beitrag zum leistbaren Wohnen geleistet werden. Blieben Bauflächen weiter gehortet, kann die öffentliche Hand finanzielle Abgaben lukrieren, wobei klärungsbedürftig wäre, ob es sich um eine Gemeinde- oder gemeinschaftliche Landesabgabe handeln soll. Vor dem Hintergrund hohen Siedlungsdrucks bei knappem Dauersiedlungsraum würde durch eine Abgabe auf unbebaute Bauflächen das besondere öffentliche Interesse an einem sorgsamen Umgang mit Grund und Boden und der Notwendigkeit einer effizienten Innenentwicklung kommuniziert.

Mobilisierung von unbebauten Bauflächen durch Abgaben
Arthur Kanonier, Professor für Bodenpolitik und Bodenmanagement in an der TU Wien, unterstützt die Raumordnungsinitiative vau | hoch | drei.