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Schlägerei nach Skatpartie und Wodka

12.11.2020 • 06:10 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/Klaus Hartinger</span>
Symbolbild/Klaus Hartinger

Arbeiter gerieten in Lustenauer Lokal aneinander.

Ein feucht-fröhlicher Abend, der in einer wüs­ten Schlägerei endete, hat für drei Männer aus Polen und Deutschland ein ernstes Nachspiel. Die illuminierten Streithanseln mussten sich am gestrigen Mittwoch wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Erledigt ist die Sache vorerst nur für den deutschen Drittangeklagten (38), der aufgrund seiner Unbescholtenheit mit einer Diversion davonkam. Das Verfahren gegen zwei Arbeiter aus Polen wurde vertagt bzw. ausgeschieden. Der Erstangeklagte hielt es erst gar nicht für nötig, zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Richterin Kathrin Brückl, die herausfinden muss, was im Sommer im Gastgarten eines Lustenauer Lokals wirklich passiert ist, hat es nicht leicht bei der Befragung der Beteiligten: Denn die Männer können sich – wenn überhaupt – nur noch schemenhaft an die Auseinandersetzung erinnern. Schließlich hatten sowohl die Angeklagten als auch fast alle Zeugen kräftig getankt. Die einen kamen von einer Skatpartie und hatten laut eigenen Angaben acht oder neun Bier intus, die anderen ließen sich mit Wodka volllaufen. Da kommt es gelegen, dass es ein Video einer Überwachungskamera gibt. Dieses zeigt – wenn auch nur teilweise – wie der Drittangeklagte zunächst einem der Polen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und dann selbst ein paar Schläge und Tritte verpasst bekommt. Ein Arbeitskollege des bewusstlos geschlagenen Deutschen bekam ebenfalls Tritte ab, als er schlichtend eingreifen wollte.

Gebrochene Augenhöhle

Am schwersten erwischte es allerdings einen völlig unbeteiligten Vorarlberger, der dem Deutschen Erste Hilfe leisten wollte. Der 32-Jährige bekam einen derart heftigen Faustschlag ins Gesicht, dass er eine Fraktur der Augenhöhle davontrug. „Ich habe zwei Wochen nichts gesehen und der Arzt sagte mir, dass ich das Auegenlicht verlieren hätte können, wenn der Knochensplitter weitergewandert wäre“, schilderte der Zeuge und beantragte 1000 Euro Teilschmerzensgeld. Als Täter identifizierte er „eindeutig“ den Zweitangeklagten. Dieser bestritt und sagte, dass er sowas nie tun würde. Die Schuld gab er seinem Kollegen, der gestern nicht vor Gericht erschien. Richterin Brückl will dazu nun weitere Zeugen hören.
Warum es zu der Auseinandersetzung gekommen war, konnte in der gestrigen Verhandlung nicht geklärt werden. Kurz vor der Schlägerei spielten sich jedenfalls Szenen ab, die auf den Grund hindeuten könnten. So ließ etwa einer der beiden polnischen Angeklagten die Hosen runter. Und der Deutsche, der am Ende bewusstlos in einer Ecke lag, hatte versucht, einen seiner späteren Kontrahenten zu küssen. Er sei überrascht, dass so etwas in ihm schlummere, sagte er beim Betrachten des flimmernden Videos.