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Freud und Leid im Amt

06.03.2021 • 09:00 Uhr
Der Sitz der Landesvolksanwaltschaft ist in Bregenz.  <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Sitz der Landesvolksanwaltschaft ist in Bregenz. Hartinger

Drei (ehemalige) Volksanwälte über ihre Amtszeit.

1 Was hat in Ihrer Amtszeit gut funktioniert?
Gabriele Strele:
Der Kontakt mit den Bürgern durch niederschwellige Kontaktmöglichkeiten. Auch die Gründung des Monitoring-Ausschusses habe ich in guter Erinnerung.
Felix Dünser: Unabhängigkeit, aktive Öffentlichkeitsarbeit, steigende Inanspruchnahme. Gegenseitiger Respekt zwischen LVA, Landtag und Amtsträgern. Konfliktlösungen und Änderungen allgemeiner Regelungen. Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle.
Florian Bachmayr-Heyda: Durch eine sehr rasche und kompetente Beratung haben sich Bürger ernst genommen gefühlt. Toll war auch die Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Monitoringausschuss, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voran zu treiben.

2 Was hat nicht so gut funktioniert?
Strele:
Die Landesvolksanwältin kann bei Gesetzgebung und Verwaltung nur Empfehlungen und Anregungen abgeben und die festgestellten Missstände aus eigenem Antrieb nicht beseitigen. Das ist bei der Bevölkerung oft auf Unverständnis gestoßen.
Dünser: Mangels Durchsetzungsmöglichkeit scheiterte manch sinnvolle Anregung, blieben Konflikte ungelöst und Missstände weiter bestehen. Erfolge setzen Beharrlichkeit und Geduld voraus.
Bachmayr-Heyda: Manchmal hatte ich das Gefühl, dass die Regierung bei Anregungen keine Gesprächsbereitschaft gezeigt hat, nur weil die Verbesserungsvorschläge von mir gekommen waren. Auch die Arbeit der Kommission des Landesvolksanwaltes (OPCAT) war politisch schwierig.

3 Wo sehen Sie bei der Institution Volksanwaltschaft Verbesserungsbedarf?
Strele:
Die Landesvolksanwältin berichtet lediglich dem Volksanwaltsausschuss. Beim Landtag ist sie nur Zuseherin. Die Möglichkeit einer eigenen Präsentation des Berichtes beim Landtag und direkten Beantwortung der Fragen wäre sicher von Vorteil, da wichtige Angelegenheiten deponiert und Missverständnisse sogleich ausgeräumt werden könnten.
Dünser: Prüfmöglichkeit der mittelbaren Bundesverwaltung, Recht, neben Verordnungen auch Gesetze beim VfGH anfechten zu können (verfassungsrechtliche Regelung nötig).
Bachmayr-Heyda: Ich würde mir wünschen, dass Politik und Verwaltung die Landesvolksanwaltschaft ernster nimmt. Verbesserungsvorschläge sollten ernsthaft und wohlwollend geprüft werden.