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Nach der Krise nicht über Sparpakete reden

21.03.2021 • 16:09 Uhr
Arbeitsminister Martin Kocher
Arbeitsminister Martin Kocher APA/HELMUT FOHRINGER

“Mittelfristig müsse man Staatsschulden wieder zurückführen.”

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), der vor dem Antritt seines Ministeramts im Jänner als Leiter des Instituts für Höhere Studien (IHS) tätig war, sieht die Frage, wer die Kosten der Coronakrise zahlen solle, noch länger nicht auf dem Tapet, wie er im Gespräch mit der Austria Presse Agentur (APA) ausführte.

“Man hat nach der Finanzkrise gesehen, dass zum Teil automatisch durch Wachstum die Staatsschulden geringer werden, wenn man die Defizite im Griff hat. Wir sind auf einem Niveau der Staatsverschuldung wie nach der Finanzkrise, die Staatsschulden sind nicht ins Unermessliche gestiegen”, sagte der Arbeitsminister. Mittelfristig müsse man die Staatsschulden natürlich wieder zurückführen, aber das sei weniger akut als nach der Finanzkrise, weil die Zinsen derzeit geringer sind. “Wir haben einen gewissen Spielraum, das wird nicht auf Dauer sein, aber der Spielraum ist da.”

“Das Geld ist im Wirtschaftskreislauf”

Für Transparenz bei Lohn und Gehältern

Mit Lohn- und Gehaltstransparenz hätte Kocher kein Problem. “Für mich persönlich spricht wenig gegen Transparenz”, sagte er. “Was die Lohnschere zwischen Frauen und Männern betrifft, braucht es weitere Überlegungen. Einkommenstransparenz ist ein Aspekt.” An seinem vorherigen Arbeitsplatz im IHS sei der Einkommensbericht immer im Intranet veröffentlicht worden. Einkommensberichte zeigen Gehaltsunterschiede von Männern und Frauen auf. “Es geht darum, dass Unternehmen über das Thema diskutieren. Bei kleinen Firmen ist das aber manchmal schwierig wegen des Datenschutzes.” Kochers eigenes Einkommen sei mit dem Wechsel vom IHS in die Regierung in etwa konstant geblieben, sagte er zur APA.

Die Zweiteilung des Home-Office-Pakets in einen steuer- und einen arbeitsrechtlichen Teil im Parlament sei einfach praktikabel gewesen und habe keinen inhaltlichen Grund gehabt. “Der Steuer-Teil wirkt rückwirkend und der arbeitsrechtliche Teil wird voraussichtlich nächste Woche im Parlament beschlossen und gilt ab 1. April.”

Asylwerber: Warten auf Höchstgericht

Angesprochen auf die jüngst vom Verfassungsgerichtshof von Amts wegen begonnene Prüfung von zwei Erlässen seiner Vorgänger, wonach Asylwerber während des Asylverfahrens nur als Saisonarbeiter arbeiten dürfen und ihnen der Zugang zur Lehre verwehrt wurde, will Kocher nun erst einmal die Entscheidung des Höchstgerichts abwarten. “Dann werden wir uns ansehen, wie wir damit umgehen. Ich glaube es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass relativ viele Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos sind. Es ist unsere Priorität, diese in Arbeit zu bringen.”