U-Haft wegen Mordversuchs

Messerstich in Hard: Verdächtiger in U-Haft.
Im Vorbeifahren hat der Radfahrer nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen wie berichtet am Sonntag gegen 22.20 Uhr in Hard auf der Landstraße einer ihm gar nicht bekannten Fußgängerin mit einem langen Küchenmesser einen Stich in den Rücken versetzt. Die junge Frau war zusammen mit einer Freundin unterwegs, als auf sie eingestochen wurde. Die verletzte 27-Jährige konnte dem Vernehmen nach das Krankenhaus inzwischen wieder verlassen.
Dennoch geht der Feldkircher Haftrichter Thomas Walter von einem zumindest bedingten Tötungsvorsatz des Beschuldigten aus. Demnach hat der 24-Jährige mit seiner brutalen und unkontrollierten Vorgehensweise in Kauf genommen, dass sein Opfer auch getötet werden hätte können. Denn der Messerstich hätte, so der vorläufige Stand der polizeilichen Erhebungen, tödlich enden können. Glücklicherweise sei die Lunge nicht getroffen worden.
Jedenfalls wurde über den Festgenommenen am Dienstag am Landesgericht Feldkirch Untersuchungshaft wegen des Verdachts des versuchten Mordes verhängt. Das bestätigte am Mittwoch auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler. Die nächste Haftprüfungsverhandlung finde nach zwei Wochen am 27. April statt.
Tötungsabsicht wird bestritten
Der Untersuchungshäftling gibt den Messerstich zu, bestreitet jedoch jegliche Tötungsabsicht. Er habe die Frau lediglich verletzen wollen, sagt der in Vorarlberg lebende Schweizer Staatsbürger. Zuerst hatte die Polizei eine Beziehungstat vermutet. Aber der Beschuldigte räumte ein, dass er sein Opfer nicht kenne.
Der finanziell verschuldete Arbeitslose gab zu Protokoll, er habe in seiner Frustration ein Zeichen setzen wollen. Es gehe ihm schlecht, das auch deshalb, weil er von Frauen abgelehnt werde. Darum habe er eine Frau attackiert.
Angeblicher Hilferuf
Angeblich soll der Beschuldigte zu verstehen gegeben haben, seine Tat sei ein Hilferuf gewesen. Er brauche Hilfe und wolle ins Gefängnis, um dort versorgt zu werden. Vor der Tat hatte der 24-Jährige nach Angaben der Polizei Drogen und Alkohol konsumiert. Kurz nach der Tat konnte der mit seinem Fahrrad flüchtende Verdächtige auf dem Gelände einer Entsorgungsfirma festgenommen werden.
Zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Untersuchungshäftlings zur Tatzeit wird nun ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Dabei wird der Sachverständige prüfen, ob die psychiatrischen Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen.