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Gekipptes Gesetz wurde repariert

18.11.2021 • 15:25 Uhr
Gekipptes Gesetz wurde repariert
Der Antrag ging auf das Betreiben der Neos zurück. Hartinger

Ein neues Modell für Volksabstimmungen wurde beschlossen.

Als „kleinen Etappensieg für uns Neos und die gesamte Opposition“ bezeichnete Johannes Gasser einen gestrigen Beschluss zu Volksabstimmungen. Anlassfall war die Volksabstimmung in Ludesch, in deren Folge der Verfassungsgerichtshof das Vorarlberger Volksabstimmungsrecht als gesetzeswidrig erklärt hatte.
Auf Betreiben der Neos gab es daraufhin einen gemeinsamen Antrag der Opposition für eine Reparatur, der wie berichtet eine leicht geänderte Ausschussvorlage der Regierungskoalition zur Folge hatte. Diese sieht nun vor, dass Bürger weiterhin verbindliche Volksabstimmungen initiieren können, über deren Abhaltung aber die Gemeindevertretung entscheidet. Sollte sie sich dagegen aussprechen, kommt es zu einer unverbindlichen Volksbefragung. Bei einer Ablehnung muss diese begründet und veröffentlich werden. Das Ergebnis der Volksbefragung muss indes zwingend in der Gemeindevertretung behandelt werden.
Die Opposition sah in ihrem Antrag auch noch vor, dass bei einer Verzögerung der Entscheidung durch die Gemeindevertretung die Volksabstimmung automatisch stattfinden könne. Das findet sich in der Ausschussvorlage nicht, weil es nach Ansicht von Clemens Ender von der ÖVP verfassungsrechtlich nicht gehalten hätte. Die Ausschussvorlage wurde letztlich einstimmig angenommen.