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Sperre missachtet: Trotzdem keine Strafen

13.12.2021 • 19:00 Uhr
Die B 197 war wegen Lawinengefahr gesperrt gewesen.    <span class="copyright">Symbolbild Stiplovsek</span>
Die B 197 war wegen Lawinengefahr gesperrt gewesen. Symbolbild Stiplovsek

Gericht hob Geldstrafen für Skifahrer auf, die auf Bundesstraße fuhren.

Fünf aus dem freien Gelände gekommene Skifahrer, darunter ein gebürtiger Bludenzer, fuhren im Jänner im Gemeindegebiet von St. Anton am Arlberg auf der Arlbergstraße talwärts. Die Bundesstraße B 197 war aber wegen akuter Lawinengefahr von der örtlichen Lawinenkommission gesperrt worden.
Der Bürgermeister der Gemeinde St. Anton verhängte über die fünf Skifahrer Geldstrafen von jeweils 300 Euro. Weil sie die Lawinensperre missachtet hätten. Damit hätten sie gegen die Pisten- und Loipenordnung der Gemeinde verstoßen. Die Gemeindeverordnung verbiete das Betreten von Pisten, Loipen, Routen und anderen Grundstücken, die wegen Lawinengefahr gesperrt seien.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat nun den Beschwerden der fünf Beschuldigten Folge gegeben, die Strafbescheide aufgehoben und die Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Die Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden. Einer der doch straffrei gebliebenen Beschuldigten, der gebürtige Bludenzer, wurde von Dominik Espen von der Bregenzer Anwaltskanzlei Wolff vertreten.

BH zuständig

Die Tiroler Verwaltungsrichterin begründete ihre Entscheidung vor allem damit, dass für das verbotene Betreten der Bundesstraße nicht die örtlich betroffene Gemeinde zuständig gewesen wäre, sondern die Bezirkshauptmannschaft. Denn es habe sich um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) gehandelt.
Zudem sei die Verordnung der Gemeinde im Skigebiet nicht im ausreichenden Maße sichtbar gemacht worden, merkte das Gericht an. Des Weiteren sei die Tiroler Landesregierung über die Gemeindeverordnung von 2004 nicht informiert worden.

Die fünf Skifahrer seien von Mitgliedern der Lawinenkommission angehalten und auf die Straßensperre aufmerksam gemacht worden, teilte die Gemeinde mit. Die Beschuldigten hätten sich aber wenig einsichtig gezeigt.