Allgemein

Diese Regeln gelten für Weihnachten und Silvester

21.12.2021 • 19:14 Uhr
Silvester 2019 auf 2020 in Wien. Damals wusste noch niemand, was kommt.
Silvester 2019 auf 2020 in Wien. Damals wusste noch niemand, was kommt. APA/HERBERT P. OCZERET

Neue Verordnung: Zwischen den Feiertagen müssen Ungeimpfte wieder in den Lockdown.

Am Dienstagabend hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Novelle zur 6. Covid-Maßnahmenverordnung veröffentlicht, die die Regeln für die Weihnachtsfeiertage und Silvester festschreibt. Wie berichtet wird für die Feiertage der Lockdown für Ungeimpfte aufgehoben – allerdings wirklich nur für die Feiertage.

Die Aufhebung der Ausgangsregeln nach § 3 der Maßnahmenverordnung – Ungeimpfte bzw. nicht-Genesene dürfen die eigenen vier Wände nur zu den bekannten Gründen verlassen (Arbeit, Hilfe, Einkaufen, Erholung usw.) – gilt nämlich ausschließlich für 24. bis 26. sowie für 31. Dezember. Sprich: Ab 27. heißt es für Ungeimpfte wieder zu Hause bleiben. Die 2G-Beschränkung für den nicht-essenziellen Handel gilt aber auch an den Feiertagen.

Bis zu zehn Personen ohne 2G

Für beide Feste gilt: Die Einschränkung, dass Zusammenkünfte nur mit maximal vier Erwachsenen und bis zu sechs minderjährigen Kindern stattfinden dürfen, wird gelockert. Sowohl zu Weihnachten als auch zu Silvester dürfen bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten zusammenkommen. Bei mehr Personen greifen aber wieder die geltenden Regeln – 2G-Kontrollen.

Heimweg

Unterschiedlich fallen die weiteren Regelungen für die Weihnachtsfeiertage und für Silvester aus: Wie die Regeln für den Neujahrstag (und damit auch für den Heimweg von Silvesterpartys) lauten – die gestern verlautbarten Sonderregeln gelten nur für 24.-26. und 31. Dezember –, ist übrigens noch nicht klar. Weil die Covid-Verordnungen nur für jeweils zehn Tage vom Nationalrat freigegeben werden können und die letzte mit 21. abläuft, wird der Hauptausschuss wohl erst nach Weihnachten zusammentreten, um die neue Regelung zu autorisieren.

Anzunehmen ist aber, dass darin der Heimweg von Silvesterpartys vom Ausgangsverbot für Ungeimpfte ausgenommen, sonst aber der “Lockdown für Ungeimpfte” fortgesetzt wird.