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Anklage: Vater schlug und schüttelte Baby

07.02.2022 • 20:04 Uhr
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Prozess des 24-Jährigen am 14. Februar. Tochter erlitt Dauerfolgen.

Schwere Kindesmisshandlung wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem Familienvater vor. Nach Darstellung der Anklagebehörde hat der damals 23-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch am 9. Mai 2021 seine vier Monate alte Tochter mehrfach heftig geschüttelt. Dadurch, so heißt es in der Anklageschrift, erlitt der Säugling ein gravierendes Schütteltrauma und schlug sich den Kopf an. Zudem soll der junge Mann dem damals 18 Wochen alten Baby auch noch eine Ohrfeige versetzt haben.

Sehstörung

Dem mittlerweile 24-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, er sei deswegen verantwortlich für eine schwere und zumindest für lange Zeit bestehende Sehstörung bei seinem Kind.

Beim Baby wurden laut Anklage bei der ärztlichen Untersuchung Einblutungen der Hirnhäute und ausgedehnte Einblutungen der Netzhäute der Augen festgestellt. Darüber hinaus seien teils geformte stumpfmechanische Gewalteinwirkungen gegen die rechte Kopfhälfte und das Mittelglied des rechten Zeigefingers diagnostiziert worden.

Ein bis zehn Jahre Haft

Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer findet am 14. Februar am Landesgericht Feldkirch statt. Die Hauptverhandlung wurde für zwei Stunden angesetzt. Angeklagt wurden zwei Verbrechen: Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Die Staatsanwaltschaft beantrage nach dem Abschluss des Beweisverfahrens eine Verurteilung nach Paragraf 85 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, teilte auf Anfrage am Montag Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Demnach ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Dauerfolge beim Verletzten herbeiführt. Dafür beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Öffentlichkeit ausgeschlossen?

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Wie sich der Beschuldigte im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren vor der Polizei verantwortet hat, war nicht in Erfahrung zu bringen. Gerichtssprecher Stütler sagte am Montag, er dürfe dazu keine Angaben machen. Denn die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer wolle nicht, dass gegenüber Medienvertretern im Vorfeld Namen von Verteidigern preisgegeben werden. Zudem werde die Gerichtsverhandlung bis zur öffentlichen Urteilsverkündung möglicherweise unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.