Ex-Öbag-Chef in Wien einvernommen

Schmid soll für Befragung aus den Niederlanden angereist sein.
Für den Befragungstermin am Montag soll der frühere Öbag-Chef Thomas Schmid dem Vernehmen nach aus seiner neuen Heimat Amsterdam nach Wien angereist sein. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den Ex-Generalsekretär im Finanzministerium als Beschuldigten einvernommen. Eine Bestätigung durch die WKStA gibt es auf Anfrage nicht. Genug Fragen hätten die Ermittler aber an Schmid, der im Verdacht steht, in diverse Affären wie jener zu “frisierten” Umfragen involviert zu sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Gegensatz zur früheren Familienministerin Sophie Karmasin, die das Wochenende in der Wiener Justizanstalt Josefstadt verbracht hat, droht Schmid bisher keine Untersuchungshaft. Was “qualifiziert” Beschuldigte dafür? “Grundsätzlich muss ein fundierter Tatverdacht vorliegen, ein Anfangsverdacht reicht nicht”, erklärt Katharina Beclin, Kriminologin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Wien. „Eine Haft wäre unter drei Voraussetzungen gerechtfertigt: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungsgefahr.“
Bei Karmasin wurden in der Festnahmeanordnung die letzten beiden Punkte angeführt. Laut Beclin sei auch zu prüfen, ob die Haft angesichts drohender Strafe verhältnismäßig ist.
Karmasin-Richter hatte Kurz befragt
Zwar hat sich Schmid mittlerweile in die Niederlande zurückgezogen. Da es sich aber um ein EU-Land handelt, könnte das als nicht ausreichender Fluchtgrund gesehen werden. Auch die Voraussetzung “Tatbegehungsgefahr” scheint wenig wahrscheinlich, da Schmid seine Position, in der er die ihm vorgeworfenen Taten begangen haben soll, nicht mehr innehat. Dann bliebe noch, dass er sich mit Mitstreitern absprechen und “verdunkeln” könnte. Dazu gibt es bisher keine Infos. In der WKStA wird jedoch daran erinnert, dass U-Haft nur dann beantragt wird, wenn “kein gelinderes Mittel” möglich sei.
Was Karmasin betrifft, müsste das Gericht ihre Haftgründe erst nächste Woche Freitag prüfen. “Sollte sie vorher Beweise vorlegen oder gestehen, kann ihr Anwalt ihre Enthaftung beantragen”, sagt Beclin. “Wenn sich etwas an den Gründen ändert, muss das gleich geprüft werden.” Der Richter, der U-Haft verhängt hat, war laut “Kurier” übrigens Stephan Faulhammer. Er hatte im Herbst Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) einvernommen.