Neue Hürde für Moschee in Lustenau

Lustenauer Gemeindevertretung befasste sich nicht zum letzten Mal mit geplantem Kulturzentrum.
Im vergangenen September haben die Verantwortlichen der Atib Lustenau ihre Pläne für den Bau eines Kulturzentrums und einer Moschee (KUM) offiziell präsentiert.
Als möglicher Baustart für das Projekt wurde damals der heurige Mai genannt. Die Eröffnung sollte dann im Sommer 2024 erfolgen. Nach einer Entscheidung der Lustenauer Gemeindevertretung am Donnerstagabend werden diese Termine wohl nicht mehr zu halten sein. Denn mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde mehrheitlich beschlossen, dass für „publikumsintensive Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten“ künftig eine spezielle Widmung notwendig ist. Möglich macht dies der Paragraf 16b im Vorarlberger Raumplanungsgesetz. Eine Umwidmung zur Umsetzung des geplanten Projekts muss nunmehr von der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Schon mehrfach diskutiert
Eine längere Diskussion gab es vor der Abstimmung nicht mehr, denn über die Verordnung ist in der Gemeindevertretung bereits zweimal diskutiert worden. Im Dezember wurde beschlossen, dass die Planungsabteilung der Kommune einen Verordnungsentwurf erstellen soll. Im Jänner wurde dieser dann von der Gemeindevertretung abgesegnet. Gestern wurde die Verordnung schließlich beschlossen.

Bürgermeister Kurt Fischer (ÖVP) sagte einleitend, dass über die Verordnung bereits im Jänner kontroversiell, aber konstruktiv diskutiert worden sei. Nach dem Auflageverfahren könne diese nun beschlossen werden. Nach dem Beschluss brauche es dann noch eine Absegnung durch das Land, ehe die Regelung endgültig in Kraft treten könne.
Kompromisse eingegangen
Derya Okurlu von der Fraktion „Heimat aller Kulturen“ (HaK) sprach sich vor der Abstimmung noch einmal gegen die Verordnung aus. Beim Projekt KUM der Atib seien viele Kompromisse eingegangen worden. Die nun diskutierte Maßnahme sei ein Mittel, um das Projekt zu verhindern oder erheblich zu verzögern. Sie bat die Gemeindevertreter daher, der Verordnung nicht zuzustimmen. „Wir finden Stärke in unseren Unterschieden und Trost in unserer Gemeinsamkeit“, sagte sie.
Grüne: Anlassgesetzgebung
Bereits im Jänner hatte Grünen-Gemeinderätin Eveline Mairer – unter anderem für Zusammenleben und Interkulturelle Angelegenheiten zuständig – die Verordnung kritisiert. Es gehe dabei nur um Anlassgesetzgebung. Ziel der ÖVP sei es, politischen Einfluss auf das Bauvorhaben zu nehmen. Es gebe schon seit drei Jahren einen regelmäßigen Austausch mit den Atib-Verantwortlichen zum Bauprojekt. Es sei nicht fair, auf der Zielgeraden die Rahmenbedingungen zu ändern. Zumal die Verordnung sich nicht nur auf den Bau des KUM auswirke, sondern künftig vor allem Einrichtungen der Gemeinde betreffen würde.

Bürgermeister Fischer hatte den Vorwürfen damals widersprochen. Bei der Verordnung handle es sich lediglich um ein raumplanerisches Instrument. Dieses gelte es zu nutzen, um in der Gemeindevertretung die beste Lösung für eine Umsetzung des KUM zu finden. Denn in der Nachbarschaft gebe es berechtigte Fragen etwa zur Verkehrserschließung.
Öffentlicher Treffpunkt
Das neue Gebäude, das sowohl Elemente der islamischen Architektur als auch der Vorarlberger Baukunst beinhaltet, soll nach Wunsch der Atib-Verantwortlichen zu einem öffentlichen Treffpunkt aller Gesellschaftsschichten werden. Ein Verkehrskonzept solle zudem dafür sorgen, dass sich die diesbezügliche Situation gegenüber dem Status quo sogar verbessere.