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Nachbarin vier Jahre auf Zerstörungstour

05.05.2022 • 16:31 Uhr
Die Angeklagte zerkratzte unter anderem Autos. <span class="copyright">LPD/Symbolbild</span>
Die Angeklagte zerkratzte unter anderem Autos. LPD/Symbolbild

Aus Rache richtete 57-Jährige mit Beschädigungen Schaden von 32.000 Euro an und brach in Wohnhaus ein.

Vier Jahre lang rächte sich die 57-Jährige in ihrer Wohnortgemeinde im Bezirk Feldkirch für erlittene Kränkungen bei Nachbarschaftskonflikten. Sie zerstach Autoreifen, zerkratzte Autos und beschädigte Werbetafeln. Dadurch richtete die Frau einen Sachschaden von 32.500 Euro an. Zudem brach sie mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel in ein Wohnhaus ein und stahl dort Wertgegenstände.

Dafür wurde die unbescholtene und geständige Teilzeitbeschäftigte am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 960 Euro. Die anderen 960 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Ein Freispruch erfolgte zur angeklagten Beschädigung eines aufblasbaren Kinderswimmingpools. Das Urteil, das die von Bernhard Ess verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig; denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Einbruchsdiebstahl und schwere Sachbeschädigung

Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des Einbruchsdiebstahls und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Die verhängte Geldstrafe entspricht acht Monaten Haft. Richterin Sabrina Tagwercher hielt eine Geldstrafe für ausreichend, weil die Angeklagte unbescholten und mit der Ausnahme eines zerkratzten Autos reumütig geständig war und mit bezahlten 34.800 Euro die Schäden gutgemacht hat.

Als Tatmotiv gab die Angeklagte Streitigkeiten mit Nachbarn an, etwa um die Benutzung des Gartens. Daraus habe sich ein negativer Kreislauf entwickelt, aus dem sie nicht ausbrechen habe können. Sie verstehe ihre vielen Taten, die sie bereue, letztlich selbst nicht.

Die psychischen Schäden bei den Betroffenen seien weit größer als die finanziellen, sagte Opferanwalt Gerhard Scheidbach. Einige Geschädigte müssten therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Jahrelang hätten Nachbarn mit der Angst leben müssen, Opfer von Sachbeschädigungen zu werden. Möglicherweise wird die Täterin deswegen zivilrechtlich auf Schadenersatz geklagt werden.

Im Oktober 2021 konnte die Tatverdächtige von der Polizei festgenommen werden, für einen Tag. Zuvor habe sich einer der Geschädigten 600 Stunden lang nachts in der Gemeinde vergeblich auf die Lauer gelegt, berichtete Scheidbach.