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Psychisch gewalttätig: Zweieinhalb Jahre Haft

02.06.2022 • 21:50 Uhr
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Symbolbild/Hartinger

49-Jähriger war nach Ansicht des Richters vor allem mit Drohungen mehrfach gewalttätig.

Der Angeklagte zähle nicht zu jenen Gewalttätern, die ihre Frau und ihre Kinder dauernd verprügeln, sagte Richter Martin Mitteregger. Er sei daheim vor allem psychisch gewalttätig gewesen, mit Drohungen, unter der Verwendung von Waffen wie einem Küchenmesser, einer Machete und einer Schreckschusspistole. Aber auch diese Form von Gewalt habe sich traumatisierend auf die Ehefrau und die minderjährige Stieftochter des Angeklagten ausgewirkt. Die Opfer hätten Martyrien erleben müssen.

Teilschmerzengeld

Wegen häuslicher Gewalt in verschiedenen Formen wurde der unbescholtene 49-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Oberländer Taxifahrer seiner Gattin und seiner Stieftochter jeweils 2000 Euro zu bezahlen. Das Urteil mit der strengen Strafe ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin meldete sofort volle Berufung an. Staatsanwältin Julia Berchtold verzichtete auf Rechtsmittel. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Nötigung, fortgesetzter Gewaltausübung, versuchter Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Urkundenfälschung. Die Strafdrohung für das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung betrug wegen der Verwendung einer Waffe ein bis fünf Jahre Gefängnis.

Über Jahre hinweg misshandelt

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte seine Gattin über Jahre hinweg gestoßen und dabei misshandelt. Demnach hat der Türke die 38-jährige Rumänin zudem mit einem Küchenmesser und einer Schreckschusspistole bedroht. Damit wollte er laut Urteil die Herausgabe ihres Autoschlüssels erzwingen und die Trennung verhindern. Des Weiteren hat er ihr nach Überzeugung des Richters damit gedroht, sie und die beiden gemeinsamen Kinder umzubringen.

Auch die belastenden Angaben der Stieftochter des Angeklagten hielt der Strafrichter für glaubwürdig. Die 16-Jährige sagte, er habe sie einmal mit einem um den Hals gelegten Ledergürtel gewürgt. Und ihr Stiefvater habe ihr eine Machete an den Hals gehalten.

Der angeklagte Untersuchungshäftling gab nur eine gefälschte Unterschrift bei einer Autoabmeldung zu und bestritt alle anderen Vorwürfe.

Abschreckung

Richter Mitteregger merkte an, Frauen müssten geschützt werden. Auf häusliche Gewalt müsse auch zur Abschreckung der Allgemeinheit mit harten Strafen reagiert werden.