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Geschäftsführer schädigte Firma um 16.200 Euro

25.10.2022 • 21:28 Uhr
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Geldstrafe für Handwerker, der Kundengelder einsteckte und Material des Arbeitgebers missbräuchlich verwendete.

Wegen Untreue und Veruntreuung mit einem Schaden von 16.200 Euro wurde der ehemalige Geschäftsführer eines Unterländer Handwerksbetriebs am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3200 Euro (400 Tagessätze zu je 8 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1600 Euro. Die anderen 1600 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschadenersatz hat er dem mittlerweile insolventen Unternehmen 16.200 Euro zukommen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Kundengelder eingesteckt

Der geständige und unbescholtene Angeklagte steckte Kundengelder ein und verwendete Material und Werkzeug seines Arbeitgebers missbräuchlich. Der 39-Jährige stellte mehrfach Rechnungen nicht für seinen Arbeitgeber aus, sondern für sein privates Einzelunternehmen. Einer Kundin unterbreitete er ein Angebot seines Arbeitgebers, das er später mit einem billigeren Gegenangebot seiner Einzelfirma unterbot. Die Kundin nahm sein Gegenangebot an. Ein Kunde erhielt vom Geschäftsführer unerlaubterweise einen Preisabschlag von fünf Prozent.

Diversion mit Geldbuße

Einem anderen Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gewährte Richterin Sabrina Tagwercher mit Zustimmung der Staatsanwältin wegen Veruntreuung als Beitragstäter eine Diversion mit einer Geldbuße von 600 Euro. Wenn der geständige und unbescholtene 25-Jährige dem Gericht den Betrag überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Er hatte dem Geschäftsführer einmal beim Verladen von veruntreutem Material geholfen.
Richterin Tagwercher merkte an, die Staatsanwaltschaft habe nach umfangreichen Ermittlungen viel eingestellt. Von den zahlreichen ursprünglichen Vorwürfen seien nur die Anklagepunkte verblieben.