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Hundebiss: 5000 Euro für Tierarzthelferin

27.12.2022 • 21:26 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/APA/dpa-Zentralbild/Soeren Stache</span>
Symbolbild/APA/dpa-Zentralbild/Soeren Stache

Belgischer Schäferhund sprang vor Tierklinik aus dem Auto und biss der Klägerin in den Unterarm.

Der Hund eines Kunden einer Vorarlberger Tierklinik biss einer dort arbeitenden Tierarzthelferin in den rechten Unterarm. Die anwaltlich von Jan Rudigier vertretene Verletzte verklagte den Hundehalter daraufhin auf Schadenersatz. Die Klägerin forderte 5900 Euro und die mit 3000 Euro bewertete Haftung für allfällige künftige Schäden.

Gütliche Einigung

Der von Richter Wolfgang Schwarz geführte Zivilprozess am Bezirksgericht Feldkirch endete mit einer gütlichen Einigung und damit ohne ein Urteil. In dem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der beklagte Hundehalter dazu, der Klägerin 5000 Euro und mit 396 Euro die Hälfte der Gerichtsgebühr zu bezahlen. Damit haftet der Beklagte nicht für mögliche künftige Schäden. Vereinbart wurde auch, dass die Streitparteien für die eigenen Kosten selbst aufkommen. Der ursprünglich bedingt abgeschlossene Vergleich wurde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht widerrufen, also nicht für ungültig erklärt und somit rechtskräftig.

Klagsvertreter Rudigier schilderte den Vorfall so: Der Beklagte habe die Tierklinik aufgesucht und vom schlechten Zustand seines Belgischen Schäferhundes berichtet. Seine Mandantin sei mit dem Hundehalter zu dessen Auto gegangen, in dem sich das Tier befunden habe. Der Beklagte habe eine Autotür geöffnet. Der Hund sei sodann aus dem Fahrzeug gestürmt und habe der Tierarzthelferin in den rechten Unterarm gebissen.

Beeinträchtigt

Der Hundehalter habe die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen und hafte deshalb für die Verletzung und deren Folgen, so der Anwalt der Klägerin. Das Tier habe sich nicht in einer verschlossenen Hundebox befunden und keinen Maulkorb getragen und sei nicht angeleint gewesen. Die Bisswunde habe genäht werden müssen. Die Klägerin habe wochenlang einen Gips tragen müssen und sei durch die Attacke des Hundes psychisch beeinträchtigt gewesen, etwa mit Schlafstörungen. Sie sei in ihrer Haushaltsführung eingeschränkt und auf Pflegehilfe ihres Lebensgefährten angewiesen gewesen und habe Physiotherapie in Anspruch nehmen müssen.

Überhöht

Beklagtenvertreter Alexander Wirth meinte, das alleinige Verschulden treffe die Klägerin. Dem Beklagten sei kein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen. Das geltend gemachte Schmer­zengeld von 2000 Euro sei weit überhöht. Und ihr stehe keine Verunstaltungsentschädigung zu; für ihre Narbe hatte die Klägerin 1000 Euro gefordert.