Uneins in Sachen sozialer Unterstützung

Sozialpolitischer Ausschuss diskutierte mehrere Anträge der Opposition.
Mit Anträgen im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags haben zwei Oppositionsparteien versucht, Impulse zu setzen.
Die Neos wollten die sozialen Unterstützungsleistungen unter die Lupe nehmen lassen. Die Sozialdemokraten hatten sich für eine nochmalige Erweiterung des Bezieherkreises der Wohnbeihilfe stark gemacht. In beiden Fällen gab es im Ausschuss keine Mehrheit für den Antrag.
Nullsummenspiel
Die Neos hatten die Einkommensgrenzen bei manchen Sozialleistungen als Hürde beim beruflichen Wiedereinstieg oder beim Umstieg von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung ausgemacht. So könne es etwa für Familien in manchen Fällen ein Nullsummenspiel sein, wenn beispielsweise eine Mutter nach der Karenz wieder in den Beruf einsteigen möchte. Durch das daraus erzielte Einkommen könne es sein, dass etwa der Familienzuschuss oder die Wohnbeihilfe nicht mehr ausbezahlt würden. Nehme man dann noch die möglichen finanziellen Aufwendungen für die Kinderbetreuung dazu, könnten deutliche finanzielle Einbußen für die Betroffenen die Folge sein.

Nach der Ausschusssitzung zeigte sich Neos-Sozialsprecher Johannes Gasser verärgert über die Haltung der Regierungsparteien. „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ÖVP und Grünen hier nicht einlenken wollen. Jetzt einmal abzuwarten und zu schauen, wie die verschiedenen erhöhten Leistungen wirken, ist sicher nicht der richtige Weg“, meinte der Landtagsabgeordnete. Es sei bereits jetzt zu sehen, dass die Ausgestaltung der Sozialleistungen zu Problemen für jene führen kann, welche wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder ihre Stundenanzahl ausbauen wollen. Die soziale Unterstützung und auch das Steuersystem müssten so gestaltet sein, dass Arbeiten sich immer auszahle, betonte Gasser.
Einkommensgrenzen
Ebenfalls wenig Freude hatten die Sozialdemokraten mit der Reaktion der Regierungsparteien auf ihren Antrag zur Wohnbeihilfe. Martin Staudinger und Manuela Auer hatten darin gefordert, dass die Einkommensgrenzen angepasst werden, um sicherzustellen, dass die untere Mittelschicht ebenfalls von der Unterstützungsleistung profitiert. Jüngst erfolgte Anpassungen, um dieses Ziel zu erreichen, hätten nicht gefruchtet, meinten die SPÖ-Abgeordneten. Auch die Vertreter der Vorarlberger Armutskonferenz hatten dies in der vergangenen Woche bemängelt.

Der rote Antrag bekam im Ausschuss jedoch keine Mehrheit. Die Regierungsparteien hatten ihrerseits eine Ausschussvorlage zu dem Thema eingebracht. Die im Juli 2022 und Jänner 2023 getroffenen Verbesserungsmaßnahmen bei der Wohnbeihilfe sollen evaluiert werden. Ziel sei es, eine allfällige Erweiterung des Kreises der anspruchsberechtigten Haushalte etwa auf Familien mit Kindern bewerten zu können, teilte ÖVP-Sozialsprecherin Heidi Schuster-Burda nach der Ausschusssitzung mit. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen dann in die Wohnbeihilfeförderungs-Richtlinien 2024 einfließen. Schuster-Burda wies auch darauf hin, dass die Budgetmittel für die Wohnbeihilfe von 29 Millionen Euro im Vorjahr auf 39 Millionen Euro im heurigen Jahr erhöht worden sind. Die Ausschussvorlage wurde schließlich einstimmig beschlossen.

Kritisch äußerte sich dazu jedoch SPÖ-Mandatar Staudinger. Angesichts der Teuerung sei die Mittelschicht zunehmend höherem Druck ausgesetzt. Entlastung brauche es daher jetzt und nicht erst im kommenden Jahr, bemängelte der Abgeordnete.