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Antrag auf Psychiatrie nach Mord an Vater

04.04.2023 • 22:30 Uhr
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Symbolbild/Shutterstock

30-Jähriger soll im Juli 2022 in Feldkirch während psychotischer Phase seinen 85-jährigen Vater erstochen haben.

Der Betroffene werde verdächtigt, am 3. Juli 2022 in Feldkirch seinen Vater mit Messerstichen ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe am Landesgericht Feldkirch die strafrechtliche Unterbringung des zur Tatzeit zurechnungsunfähigen und als gefährlich eingestuften Betroffenen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Es liege noch kein Prozesstermin vor. Das teilte auf Anfrage Staatsanwalt Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Vier Stiche versetzt

Der 30-jährige Frühpensionist versetzte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in jener Nacht gegen 2.20 Uhr in der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser mit einer rund 20 Zentimeter langen Klinge dem pflegebedürftigen Vater vier Stiche, davon drei in den Rücken. Daran sei der 85-Jährige gestorben.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf ein Gutachten von Reinhard Haller. <span class="copyright">Hartinger</span>
Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf ein Gutachten von Reinhard Haller. Hartinger

Wäre der mit zwei Vorstrafen belastete Tatverdächtige zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, hätte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben, mit einer Strafdrohung von zumindest zehn Jahren Gefängnis für den Fall eines Schuldspruchs. Der 30-Jährige war aber aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf das von ihr eingeholte psychiatrische Gutachten von Reinhard Haller. Demnach befand sich der unter einer bipolaren Störung leidende, in der Vergangenheit mehrmals stationär psychiatrisch behandelte Betroffene in einer manischen und damit psychotischen Phase.

Stimmungsschwankungen

Zehn Minuten vor den Messerstichen wählte der 85-jährige Vater, so die Staatsanwaltschaft, den Rettungsnotruf 144 und sagte am Telefon, sein Sohn drehe psychisch durch. Stimmungsschwankungen des Betroffenen, Meinungsverschiedenheiten über finanzielle Belange und ein respektloser Umgangston mit dem Vater spitzten eine konfliktgeladene Stimmung zu, meint die Staatsanwaltschaft. Am 2. Juli 2022 habe der aufgebrachte Betroffene den weinenden Vater angeschrien und im Zorn ein Messer in die Wand seines Zimmers gerammt.

Konflikt unvermeidlich

Der Betroffene habe im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen keine Stellung bezogen, heißt es im Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft. Vor dem Gerichtspsychiater habe er Messerstiche zugestanden. Bei der vorläufigen Einweisung ins psychiatrische Krankenhaus nach der Tat habe der Betroffene gesagt, der Konflikt mit dem Vater sei unvermeidlich gewesen. Ein Pitbull sei einem Schaf gegenübergestanden.