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Wehrlose missbraucht: Bekämpfte Haftstrafen

05.04.2023 • 22:30 Uhr
In der vergangengen Woche fand die Verhandlung in Feldkirch statt. <span class="copyright">Rhomberg</span>
In der vergangengen Woche fand die Verhandlung in Feldkirch statt. Rhomberg

Alle sechs Angeklagten bekämpfen Schuldsprüche und Strafen. Staatsanwaltschaft beantragt höhere Strafen.

Von allen sechs Angeklagten und auch von Staatsanwältin Julia Berchtold wird das Urteil des Landesgerichts Feldkirch im Schöffenprozess um den angeklagten sexuellen Missbrauch einer Wehrlosen in einem Aslyheim in Bludenz bekämpft. Jeder der sechs Angeklagten habe Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet und die Staatsanwaltschaft Feldkirch, die strengere Sanktionen fordere, Strafberufung gegen alle sechs Strafen. Das teilte am Mittwoch auf Anfrage Landesgerichtsvizepräsidentin Karin Seidl-Wehinger als stellvertretende Gerichtssprecherin mit.

Wehrlose Besucherin

Nach Ansicht des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer haben alle sechs afghanischen Angeklagten im Februar 2022 in einem Zimmer der Flüchtlingsunterkunft an einer betrunkenen und daher wehrlosen Besucherin den Geschlechtsverkehr vollzogen, der 57-jährige Zweitangeklagte sogar zwei Mal.

Am Obersten Gerichtshof in Wien wird über die Nichtigkeitsbeschwerden entschieden. <span class="copyright">APA/GEORG HOCHMUTH</span>
Am Obersten Gerichtshof in Wien wird über die Nichtigkeitsbeschwerden entschieden. APA/GEORG HOCHMUTH

Dafür wurden die Untersuchungshäftlinge am 31. März am Landesgericht zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt: Zwölfeinhalb Jahre für den vorbestraften, 57-Jährigen Zweitangeklagten, bei dem sechs Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe hinzukommen. Neun Jahre sowie vier Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe für den vorbestraften, 52-Jährigen Drittangeklagten. Acht Jahre als Zusatzstrafe für den 29-jährigen Sechstangeklagten. Siebeneinhalb Jahre für den vorbestraften, 26-jährigen Erstangeklagten. Jeweils sieben Jahre für den unbescholtenen, 23-jährigen Viertangeklagten und den unbescholtenen, 36-jährigen Fünftangeklagten.

Besonders erniedrigt

Die 44-jährige Frau wurde nach Überzeugung des Schöffensenats dadurch besonders erniedrigt, dass sie von mehreren Männern hintereinander und ohne Kondom schwer missbraucht wurde. Deshalb galt ein erhöhter Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren Gefängnis.

Nichtigkeitsbeschwerden

Nun wird in zweiter Instanz zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien über die Nichtigkeitsbeschwerden der von Klaus Hartmann, Dominik Brun, Julia Geiger, Astrid Nagel, Martin Künz und Hamit Öztürk verteidigten Angeklagten wegen behaupteter Verfahrensfehler entscheiden. Sollten die Schuldsprüche bestätigt werden, würde danach das Oberlandesgericht Innsbruck die Strafen rechtskräftig festsetzen. Falls der OGH ein oder mehrere Urteile aufhebt, würde es am Landesgericht dazu im zweiten Rechtsgang zu einem neuen Schöffenprozess mit anderen Richtern kommen.