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Klage: Kindergärtnerin verlangt mehr Geld

07.04.2023 • 22:30 Uhr
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Symbolbild/Shutterstock

Gruppenleiterin eines Kindergartens fordert in Arbeitsprozess von Gemeinde Einstufung in höhere Gehaltsklasse.

Die klagende Kindergärtnerin verlangt nach eigenen Angaben von der großen Gemeinde aus dem Bezirk Bregenz monatlich 200 bis 300 netto mehr an Gehalt. Die Gemeindeangestellte fordert in dem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch die Einstufung in die Gehaltsklasse 9.

In der ersten Verhandlung am Freitag wurde keine gütliche Einigung erzielt. Arbeitsrichterin Feyza Karagüzel vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Klagsvertreter Bertram Grass schlug in der vorbereitenden Tagsatzung vor, die Gemeinde solle seine Mandantin rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in die Gehaltsklasse 9 vorrücken lassen. Beklagtenvertreter Joachim Matt sagte, er werde das Vergleichsangebot weiterleiten.

Gruppenleiterin des Kindergartens

Die Klägerin ist als Gruppenleiterin in dem Kindergarten der beklagten Gemeinde tätig. Sie sagt, sie sei für einige Monate nach der Gehaltsklasse 9 bezahlt worden. Aus ihr unbekannten Gründen sei danach aber eine Rückstufung in die Gehaltsklasse 8 erfolgt. Sie sei 62 Jahre alt und wolle noch drei Jahre bis zu ihrer Pensionierung als Kindergärtnerin arbeiten.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Klaus Hartinger

Mit der Klage wird die Bezahlung von 5000 Euro beantragt. Denn seine Mandantin habe schon in der Vergangenheit Anspruch auf die Einstufung in die Gehaltsklasse 9 gehabt, sagt Klagsvertreter Grass. Geklagt wurde auch auf die gerichtliche Feststellung, dass die Klägerin nach der Gehaltsklasse 9 bezahlt werden muss.

Leistungsbewertung durch Vorgesetzte

Die Leistungsbewertungen durch Vorgesetzte in den jährlichen Mitarbeitergesprächen seien nicht gut genug ausgefallen, argumentierte Beklagtenvertreter Matt. Auch deshalb werde die Klägern nicht nach der Gehaltsklasse 9 bezahlt. Aber in den letzten Jahren habe es gar keine Mitarbeitergespräche mit ihr gegeben, erwiderte die Klägerin.

Klagsvertreter Grass beantragte im Scherz einen Lokalaugenschein im Kindergarten. Sie habe schon im Gericht einen Kindergarten, merkte Richterin Karagüzel an.