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Aufenthaltsverbot nach 42 Jahren für Straftäter

11.05.2023 • 09:30 Uhr
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Höchstgericht bestätigte Abschiebung des seit 1981 in Österreich lebenden 44-Jährigen nach Serbien, weil er mit 20 Vorstrafen eine Gefahr darstelle.

Im Alter von drei Jahren kam der Serbe 1981 mit seiner Mutter nach Österreich. Nach 42 Jahren in Österreich wurde der 44-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn nun rechtskräftig mit einem Aufenthaltsverbot und einem Einreiseverbot nach Österreich von acht Jahren belegt. Seine Abschiebung nach Serbien wurde für zulässig erklärt. Das hat nun in dritter und letzter Instanz der Verwaltungsgerichtshof rechtskräftig entschieden.

Kindesmissbrauch und Einbrüche

Denn der Serbe stellt nach Ansicht der Behörden und Gerichte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Österreich dar. Er hat in Österreich bereits 20 Vorstrafen und es insgesamt auf zu verbüßende Haftstrafen von mehr als zehn Jahren gebracht, etwa wegen Kindesmissbrauchs, Exhibitionismus, Einbrüchen, Körperverletzungen und Nötigungen. Darüber hinaus wurde der serbische Staatsbürger auch in Deutschland und der Schweiz strafrechtlich verurteilt.

Das öffentliche Sicherheitsinteresse wiegt auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes im Fall des in Österreich gravierend straffällig gewordenen Fremden in der Interessenabwägung schwerer als das private Interesse der Serben, der nach eigenen Angaben weiterhin in seiner Heimat Österreich leben möchte und dem Serbien fremd ist.

Im Einklang mit Menschenrechten

Erst seit einer 2018 erfolgten Änderung im Fremdenrecht ist es nach Darstellung der Gerichte möglich, derart lange in Österreich lebende Kriminelle aus dem Bundesgebiet zu verweisen. Das Aufenthaltsverbot stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg, meint der Verwaltungsgerichtshof.

Das Höchstgericht in Wien wies die außerordentliche Revision des Serben gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurück. Das Bundesverwaltungsgericht erhöhte 2021 in zweiter Instanz das vom Feldkircher Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 2019 verhängte sechsjährige Einreiseverbot für Österreich um zwei Jahre.

Selbst während des Aufenthaltsverbotsverfahrens, so der Verwaltungsgerichtshof, beging der ledige und kinderlose und in den letzten Jahren vorwiegend von Sozialleistungen lebenden Serbe in Vorarlberg weiterhin Straftaten. So verursachte der Autofahrer auf der Rheintalautobahn, nachdem er rechts überholt hatte, mit einer absichtlichen Vollbremsung auf der Überholspur Auffahrunfälle mit Personenschaden und wurde dafür zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.