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Üble Nachrede gegen Chefs der Bergrettung

16.05.2023 • 17:16 Uhr
<span class="copyright">APA/JOCHEN HOFER</span>
APA/JOCHEN HOFER

Teilbedingte Geldstrafe für vorbestraften 65-Jährigen: Schweizer Hundetrainer behauptete auf Facebook, Chefs der Bergrettung hätten Vergewaltigung seiner Partnerin vertuscht.

Wegen übler Nachrede gegen die beiden Privatankläger wurde der mit drei Vorstrafen in der Schweiz belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3600 Euro (150 Tagessätze zu je 24 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 1800 Euro.

Zudem hat der 65-jährige Hundetrainer dem Landesleiter und dem Landesleiterstellvertreter der Bergrettung Vorarlberg als Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung nach dem Mediengesetz jeweils 500 Euro zukommen zu lassen und für deren Prozesskosten aufzukommen. Des Weiteren hat der Schweizer auf seiner Facebookseite den Urteilsspruch zu veröffentlichen. Das Urteil von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte ist zur Verhandlung nicht erschienen, Privatangeklagevertreter Michael Battlogg gab kein Erklären ab.

Anschuldigungen auf öffentlicher Facebookseite

Nach Ansicht der Richterin hat der Angeklagte im Februar 2021 auf seiner öffentlichen Facebookseite bewusst wahrheitswidrig behauptet, die beiden Chefs der Vorarlberger Bergrettung hätten die Vergewaltigung seiner Lebensgefährtin durch einen Bergretter vertuscht und keine Strafanzeige bei der Polizei erstattet.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das gegen den beschuldigten Bergretter wegen des Verdachts der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen geführte Ermittlungsverfahren mangels Schuldnachweis eingestellt. Strafanzeige hatte 2021 der Schweizer Hundetrainer bei der Vorarlberger Polizei erstattet.

Lebensgefährtin hatte eine Affaire

Die beiden Chefs der Vorarlberger Bergrettung gehen als Privatankläger nicht nur strafrechtlich gegen den Schweizer Hundetrainer vor, sondern auch als Kläger in einem am Landesgericht Feldkirch anhängigen Zivilprozess. Der Schweizer Hundetrainer hatte 2017 bei einem Rettungshundekurs auf der Faschina seine Lebensgefährtin und einen Bergretter in dessen Gasthofzimmer in flagranti beim Sex ertappt. Bis zum Posting und der Strafanzeige vier Jahre später habe der Schweizer den Vorfall aber nie als Vergewaltigung bezeichnet, sagten die zwei Privatankläger von der Bergrettung am Dienstag im Straf- und Medienprozess. Später habe man den Vertrag mit dem Hundetrainer aufgelöst, aber nicht wegen des Vorfalls beim Kurs auf der Faschina. Der Bergretter sei seinem Ausschlussverfahren mit seinem freiwilligen Austritt aus der Bergrettung zuvorgekommen.