Polyschüler drohte Lehrer mit Gewalt

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 15-Jährigen, der Lehrer damit drohte, ihm die Nase zu brechen.
Wegen gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene 15-Jährige am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 360 Euro (90 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 180 Euro. Die anderen 180 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil, mit dem der von Valentina Tiefenthaler verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre eine Haftstrafe von sechs Monaten gewesen.
Der Schüler drohte im April während des Unterrichts in einer polytechnischen Schule im Oberland einem Lehrer damit, ihm die Nase zu brechen, ihn zu schlagen und ihm auf die Fresse zu hauen.

Der Lehrer sagte als Zeuge vor Gericht, der Schüler habe dauernd den Unterricht gestört. Deswegen habe er den Schüler mehrmals des Klassenzimmers verwiesen. Zuletzt sei der Schüler aggressiv auf ihn zugegangen und habe ihm lautstark bedroht. Der Lehrer nahm im Gerichtssaal die Entschuldigung des mittlerweile suspendierten Schülers an.
Der geständige Angeklagte sagte, er wolle nun seinen Schulabschluss nachholen, eine Lehre beginnen und keine Straftaten mehr begehen. Der in Vorarlberg geborene Türke gab an, der Lehrer habe ihn wegen seiner türkischen Herkunft provoziert.
Richterin Sabrina Tagwercher merkte an, dem 15-Jährigen seien bereits zwei Diversionen mit Arbeitsstunden gewährt worden, wegen gefährlicher Drohung und eines Vermögensdelikts. In einem der beiden Strafverfahren, die eingestellt werden sollen, seien noch nicht alle Sozialstunden geleistet worden. Wegen der bisherigen zwei Diversionen sei nun keine weitere Diversion mehr möglich. Die verhängte Geldstrafe zähle zwar als Vorstrafe, scheine aber im Leumundszeugnis nicht auf.