Endgültig: Keine neue Apotheke in Bregenz

Verwaltungsgerichtshof entschied in letzter Instanz: Kein Bedarf für Apotheke in Bregenz-Weidach.
Erst nach sieben Jahren wurde das Verwaltungsverfahren nun beendet. Dem 2016 eingebrachten Antrag auf Erteilung einer Konzession für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Apotheke im Bregenzer Stadtteil Weidach wurde nicht stattgegeben. Das hat in dritter und letzter Instanz der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Das Höchstgericht in Wien hat die außerordentliche Revision eines Pharmazeuten gegen die Versagung einer Konzession durch das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg zurückgewiesen, mangels offener Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der negativen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts und der Bezirkshauptmannschaft Bregenz nach dem Apothekengesetz bestätigt. Demnach liegt nach den gesetzlichen Kriterien kein Bedarf für eine Apotheke im Weidach vor. Weil im Umkreis von zwei Straßenkilometern in Bregenz bereits mehrere Apotheken vorhanden seien. Und weil sonst das Kundenpotenzial für die nahe beieinander liegenden drei Apotheken in der Bregenzer Innenstadt ein zu geringes wäre.
Zudem verfüge der Antragsteller, so die Behörden und Gerichte, über keine behördlich genehmigte und damit über keine geeignete Betriebsstätte für eine Apotheke.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bemängelte im Dezember 2022 nur die überlange Verfahrensdauer. Dadurch sei der Antragsteller in seinem Grundrecht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden. Die Wiener Verfassungsrichter hoben das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts vom Juli 2021 aber nicht auf.
Vor dem Verwaltungsgerichtshof argumentierte der Antragsteller vergeblich auch damit, die Apothekerkammer sei befangen gewesen. Zumal die Kammer drei Jahre und damit viel zu lange für ein Gutachten zur Erhebung des Bedarfs für die beantragte neue Apotheke gebraucht habe.