Kunde stürzte schwer: Klage gegen Eisdiele

Kunde verletzte sich auf Rampe vor Eisdiele schwer und fordert in Zivilprozess 17.000 Euro Schadenersatz.
Der Kunde wollte sich am 30. April 2022 Softeis kaufen. Er stürzte aber vor dem Betreten der Unterländer Eisdiele auf einer mobilen Rampe und wurde dabei nach eigenen Angaben schwer verletzt. Für seinen Unfall macht er die Betreiberfirma der Eisdiele verantwortlich. Der Kläger fordert in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch 17.000 Euro Schadenersatz und die gerichtliche Feststellung der Haftung der beklagten Partei für allfällige künftige Schäden aus dem Unfall.
Klagsvertreter Hubert Kinz argumentiert vor Gericht damit, die schmale Rampe habe sich unmittelbar vor dem Eingang der Eisdiele befunden, hätte dort aber nicht platziert werden dürfen. Die Rampe habe ein unnötiges Hindernis für Kunden beim Betreten der Eisdiele dargestellt.
Beklagtenvertreter Christoph Dorner bestreitet, dass die Rampe vor dem Eingang der Eisdiele angebracht war. Tatsächlich habe sich die Aluminiumrampe links neben der Eisdiele befunden und damit nicht im Eingangsbereich. Der Kläger sei in einem nicht für Kunden vorgesehenen Bereich zur Eisdiele gegangen. Die Rampe sei vor einer Stufe ausschließlich für den Eislieferanten hingelegt worden.
Die damalige Eisverkäuferin sagte in der jüngsten Verhandlung als Zeugin, sie habe an jenem regnerischen Vormittag einen Schrei gehört. Sie habe nachgesehen und den auf dem Boden liegenden Kläger gesehen. Er habe gesagt, er brauche keinen Krankenwagen. Sie habe versucht, ihm beim Aufstehen zu helfen. Er sei dafür aber zu schwer gewesen.
Zivilrichter Thomas Hofer erstreckte nach der jüngsten Tagsatzung die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zur Einholung eines unfallchirurgischen Gutachtens. Der Richter wollte die Verhandlung schon für geschlossen erklären, sah dann aber davon ab, denn die Parteienvertreter verzichteten nicht auf eine allfällige Befragung des Gutachters vor Gericht.