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Anklage: Pensionist missbrauchte Mädchen

08.08.2023 • 16:57 Uhr
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Richterin Silke Sandholzer, Landesgericht Feldkirch HARTINGER

Noch kein Urteil in Schöffenprozess: Unbescholtener 66-Jähriger soll 13-jährige Tochter seiner Ex-Freundin sexuell genötigt und missbraucht haben.

Die Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und der geschlechtlichen Nötigung werden dem Angeklagten vorgeworfen. Dafür beträgt der Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Verhandlung wurde vertagt

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Dienstag noch kein Urteil. Richterin Silke Sandholzer vertagte als Vorsitzende des Schöffensenats die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe in der Nacht vom 20. auf 21. Mai 2021 in Dornbirn eine 13-Jährige geschlechtlich genötigt und sexuell missbraucht. Demnach soll der heute 66-Jährige die unmündige Tochter seiner Ex-Freundin in deren Kinderzimmer aufgesucht haben. Dabei soll er das Mädchen aufs Bett gedrückt und ihre Aufforderung, sie in Ruhe zu lassen, ignoriert haben. Der Angeklagte habe dann die Geschlechtsteile und die Brüste der 13-Jährigen angegriffen, sagte Staatsanwalt Simon Mathis in seinem Anklagevortrag.

Anklage: Pensionist missbrauchte Mädchen
Landesgericht Feldkirch HARTINGER

Die Liebesbeziehung des angeklagten Witwers mit der Mutter des Mädchen sei beendet gewesen, so der öffentliche Ankläger. Der Angeklagte sei zu einer Aussprache in die Wohnung seiner Ex-Freundin gekommen. Er habe gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt und damit noch unmündig gewesen sei.
Beim Angeklagten handelt es sich um einen unbescholtenen Türken, der im Bezirk Dornbirn lebt. Die Ehefrau des Pensionisten ist 2017 gestorben. Die Kinder des Familienvaters sind volljährig.

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Max-Benjamin Ellensohn beantragte einen Freispruch. Ellensohn sagte, die Kindesmutter habe sich zur angeblichen Tatzeit in der Küche ihrer Wohnung befunden und hätte bemerkt, wenn der Angeklagte sich im angrenzenden Kinderzimmer aufgehalten hätte. Zumal die Wände in der Wohnung hellhörig seien. Der Angeklagte habe sich aber in der fraglichen Zeit gar nicht in der Wohnung in Dornbirn aufgehalten, brachte der Verteidiger vor. Dafür gebe es Zeugen. Der Rechtsvertreter des Angeklagten deutete eine Verschwörung gegen seinen Mandanten an: Die Kindesmutter habe gesagt, sie werde sich am Angeklagten rächen. Ellensohn stellte während der Gerichtsverhandlung nicht weniger als zwölf Beweisanträge. So beantragte er eine Tatrekonstruktion in der Dornbirner Wohnung.