Lokal

Opferstockdieb mit tiefer Reue im Gerichtssaal

07.05.2026 • 15:53 Uhr
Opferstockdieb mit tiefer Reue im Gerichtssaal
Der Angeklagte zeigt sich zu den Vorwürfen geständig. Frick

Ein 46-Jähriger soll im Unterland mit Kabelbinder Geld aus einem Opferstock „gefischt“ haben. Vor Gericht zeigt er Reue. So lautet das Urteil.

Der 46-jährige Angeklagte holt oftmals aus. Zumeist geht seine Antwort dann an der eigentlichen Frage vorbei. Doch es ist kein Ausweichen. Der Mann versucht in keiner Weise sich der Verantwortung zu entziehen. Im Gegenteil: Vor Gericht bereut er zutiefst und verspricht, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen.

Schaden nicht genau bekannt

“Ich kann es nicht rückgängig machen. Ich kann es nur besser machen”, sagt der Mann an diesem Tag. Mit der Pfarrei hat er bereits eine Wiedergutmachung vereinbart. Der Pfarrer hat die entsprechende Übereinkunft dem Gericht schriftlich bestätigt. Der Angeklagte erklärt sich zur Zahlung von 600 Euro bereit.

Der genaue Schaden lässt sich nicht mehr exakt feststellen. Laut dem Angeklagten habe er dreimal versucht, Geld mit einem Kabelbinder aus dem Opferstock einer Kapelle zu stehlen. Einmal davon sei er erfolgreich gewesen, wobei er von 150 bis 200 Euro Diebesgut ausgeht. Andere Male habe er sich durch Passanten gestört gefühlt.

Am Tatort blieben jedoch DNA-Spuren zurück. Diese ergaben einen Treffer in der Datenbank. Eine Kamera, die nach einem der Vorfälle installiert wurde, filmte den 46-Jährigen später.

Das Urteil

Richterin Kathrin Feurle spricht den Angeklagten des schweren Diebstahls schuldig. Für ihn ist es somit der erste Schuldspruch in Österreich. Aus Deutschland scheinen 15 Eintragungen auf, wobei diese teilweise bereits Jahrzehnte alt sind. Das Gericht verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro). Es wären bis zu drei Jahren Haft möglich gewesen. Ausschlaggebend für den Tatbestand “Schwerer Diebstahl” ist in diesem Fall, dass das Delikt in einem Kirchengebäude erfolgte.

Beim Urteil wurden das reumütige Geständnis und die Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft erklärt Rechtsmittelverzicht. Der Angeklagte ist ohne Verteidiger anwesend. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.