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Anklage: Missbrauch von zwei Mädchen

11.09.2023 • 19:13 Uhr
Erwachsener soll zwei 13-Jährige missbraucht haben. <span class="copyright">Hartinger</span>
Erwachsener soll zwei 13-Jährige missbraucht haben. Hartinger

Verhandlung vertagt, weil Angeklagter nicht erschien.

Der Sexualstrafprozess konnte am Montag am Landesgericht Feldkirch nicht durchgeführt werden. Denn der Angeklagte erschien unentschuldigt nicht zur Gerichtsverhandlung. Am Telefon sagte der 32-Jährige zum vorsitzenden Richter Martin Mitteregger, er habe gemeint, die Verhandlung finde am Dienstag und nicht schon am Montag statt. Er befinde sich bei der Arbeit in Deutschland.

Weil der in Deutschland lebende Österreicher sich im Ausland aufhielt, durfte die österreichische Polizei ihn nicht zwangsweise zur Verhandlung vorführen. Daraufhin wurde der Schöffenprozess auf 6. November vertagt.

Kontradiktorische Einvernahme

Der Beschuldigte war schon der kontradiktorischen Einvernahme der mutmaßlichen Opfer am Landesgericht durch einen Rechtsschutzrichter ferngeblieben. Dafür besteht für Beschuldigte aber keine Anwesenheitspflicht. Vertreten wurde er durch seinen Verteidiger Manuel Dietrich.

Der Angeklagte war im Ausland, weshalb er nicht von der österreichischen Polizei zwangsweise zur Verhandlung vorgeführt werden durfte.<span class="copyright"> Symbolbild/vol.at</span>
Der Angeklagte war im Ausland, weshalb er nicht von der österreichischen Polizei zwangsweise zur Verhandlung vorgeführt werden durfte. Symbolbild/vol.at

Nach der kontradiktorischen Einvernahme der mutmaßlichen Opfer erhob die Staatsanwaltschaft Feldkirch Anklage. Dem Angeklagten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, er habe im Sommer 2015 im Bezirk Bregenz zwei 13-jährige Mädchen missbraucht. Für einen Vorfall wurde der verheiratete Mann wegen versuchter Vergewaltigung und versuchten schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen angeklagt, für den anderen Vorfall wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen.

Bett im Keller

Demnach soll der damals 23-jährige Angeklagte eine Bekannte in seinem Keller auf einem Bett fixiert und gegen ihren Willen versucht haben, einen Finger in ihre Vagina einzuführen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gelang der sich wehrenden 13-Jährigen die Flucht aus dem Keller.

Arbeitsplatz des Angeklagten

Eine gleichaltrige Freundin der 13-Jährigen soll das Opfer beim anderen Vorfall gewesen sein. Dazu wird dem Angeklagten vorgeworfen, er habe dem Mädchen unter das T-Shirt gegriffen und es an ihren Brüs­ten über dem Büstenhalter fünf Minuten lang festgehalten. Bei der 13-Jährigen handelt es sich um eine Teilnehmerin an einem Schnupperkurs am Arbeitsplatz des Angeklagten.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Für (versuchte) Vergewaltigung sieht das Strafgesetzbuch inzwischen zwei bis zehn Jahre Gefängnis vor. Zur Anwendung wurde für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage aber der 2015 gültige Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft kommen. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und beantragt einen Freispruch.