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Honorarkonsul betrog 21 Thailand-Urlauber

09.01.2024 • 18:44 Uhr
Ein früherer, thailändischer Honorarkonsul musste sich in Feldkirch vor Gericht verantworten. <span class="copyright">Mladen ANTONOV/AFP</span>
Ein früherer, thailändischer Honorarkonsul musste sich in Feldkirch vor Gericht verantworten. Mladen ANTONOV/AFP

Nicht rechtskräftige Geldstrafe von 10.500 Euro wegen Urkundenfälschung und Betrugs.

Wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden und Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro (300 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der 57-Jährige einem Schweizer Ehepaar 600 Euro zu bezahlen. Richterin Silke Sandholzer sah davon ab, dem Selbstständigen die Gewerbeberechtigung zu entziehen.

Drei Tage Bedenkzeit

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der von Halil Arslan verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.

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Hartinger

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der damalige thailändische Honorarkonsul in Vorarlberg 2022 über seine Visaagentur in Dornbirn Visaanträge für Thailand-Urlaube von 21 Schweizern und Deutschen an die tailändische Botschaft in Wien mit wahrheitswidrigen österreichischen Wohnsitz-Meldebestätigungen für die Ausländer ohne deren Wissen verfälscht. Demnach hat der Konsul zudem von den Antragstellern betrügerisch Bearbeitungsgebühren für die nicht rechtmäßigen Visa in einem 5000 Euro nicht übersteigenden Ausmaß kassiert.

Einreiseverbot für Geschädigte

Wegen der massiven Folgeschäden habe die Geldstrafe für den Ersttäter nicht teilbedingt verhängt werden können, sagte Richterin Sandholzer. Sie verwies dabei auf die Festnahmen von zwei Urlaubern in Thailand, die über keine gültigen Visa verfügten, und auf finanzielle ­Schäden. Ein Schweizer Geschädigter sagte als Zeuge vor Gericht, er habe zusätzlich 4000 Franken für sich und seine Gattin ausgeben müssen, um nach Hause fliegen zu können. Das Ehepaar und andere Geschädigte wurden von thailändischen Behörden mit mehrjährigen Einreiseverboten belegt. Der 66-jährige Zeuge gab zu Protokoll, er und seine Frau hätten in Thailand eine Wohnung, dürften aber wegen der Visaprobleme zwei Jahre lang nicht einreisen.

Keine Betrugsabsicht

Der Angeklagte bekannte sich zur Urkundenfälschung schuldig und beantragte einen Freispruch vom Betrugsvorwurf. Der Ex-Konsul sagte, er habe die Meldebestätigungen gefälscht, damit die Ausländer schneller zu ihren Visa kommen. Er habe keine Betrugsabsicht gehabt.

Konsularempfang

Landeshauptmann Markus Waller begrüßte am Dienstag in Bregenz die Vorarlberger Honorarkonsuln beim Konsularempfang. Der Angeklagte ist seit 2023 nicht mehr Konsul.