Millionenprozess nach Explosion in Dornbirner Schule

Versicherung fordert von Gasunternehmen und von Bohrarbeiter vier Millionen Euro: Gasregler soll nicht gewartet und beschädigt worden sein und zu Vollbrand geführt haben.
Am 18. Oktober 2020 brannte kurz nach Mitternacht nach einer Gasexplosion die menschenleere Dornbirner Ausweichschule Fischbach ab. Durch herumfliegende Trümmer wurden außerhalb der Schule zwei Menschen leicht verletzt und benachbarte Gebäude beschädigt.
Am Montag begann am Landesgericht Feldkirch ein Zivilprozess um den am Schulgebäude entstandenen Totalschaden. Die Gebäude- und Inventarversicherung fordert von der Gaslieferfirma der Schule und einem Bohrarbeiter vier Millionen Euro als Schadenersatz.
Keine ordentliche Wartung
Sich auf ein Gutachten stützend, behauptet die klagende Versicherung, die Gasexplosion sei beim Gasdruckregler im Technikraum der Schule entstanden. Das Gasunternehmen habe den alten Gasregler nicht ordentlich gewartet, meint Klagsvertreter Christoph Dorner. Und der Bohrunternehmer habe am 16. und 17. Oktober bei Bohrarbeiten für zusätzliche Leitungen im Technikraum den Gasdruckregler beschädigt.
Die Beklagtenvertreter beantragen die Abweisung der Klage. Weil die Gasexplosion laut einem anderen Gutachten nicht beim Gasdruckregler entstanden sei, sondern bei der Gastherme.

Zeugenbefragung
Im März werden neun Zeugen befragt werden. Der 32-jährige Bohrunternehmer sagte am Montag, er habe beim Bohren von Löchern im Betonboden des Technikraums den in 1,30 Metern Höhe an der Wand über den Bohrlöchern angebrachten Gasdruckregler nicht berührt und nicht beschädigt. Er habe keinen Gasgeruch wahrgenommen. Gut zwölf Stunden nach den Bohrarbeiten kam es zur Explosion.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte das Strafverfahren gegen den beschuldigten Bohrunternehmer ein. Sie stützte sich auf ein von ihr eingeholtes Gutachten. Demnach besteht kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Kernbohrarbeiten und der Gasexplosion. Der Gasregler habe das Gas nicht austreten lassen, meinte der Sachverständige. Der Gasregler sei erst durch die Explosion beschädigt worden. Gas sei aus ungeklärter Ursache ausgeströmt und ohne menschliches Zutun durch einen elektrischen Funken explodiert, ausgelöst vielleicht durch die Notbeleuchtung. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst und der fahrlässigen Körperverletzung.
In einem anderen anhängigen Zivilprozess am Landesgericht verlangt eine Versicherung von der Stadt Dornbirn als Inhaberin der Schule rund 60.000 Euro für Schäden an Anrainergebäuden.