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Bedingte Entlassung aus Maßnahmenvollzug für Josef F.

25.01.2024 • 14:18 Uhr
Josef F. auf dem Weg zur Anhörung in Krems <span class="copyright">APA/Fohringer</span>
Josef F. auf dem Weg zur Anhörung in Krems APA/Fohringer

Heute fiel die Entscheidung über die Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug.

Ein Dreirichter-Senat des Landesgerichts Krems hat am Donnerstag den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. angehört. Es ging um die Verlegung des 88-Jährigen vom Maßnahmen- in den Normalvollzug. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Bereits kurz vor 9 Uhr fiel die Entscheidung: Josef F. wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen, er darf die Anstalt also aller Voraussicht nach verlassen. Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einem „großen Teilerfolg“, Ziel bleibe aber weiterhin die generelle bedingte Entlassung.

Die Verlegung in den Normalvollzug ist auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Josef F. eine regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Die Entscheidung des Dreiersenats ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beigewohnt hatte und daher auch keine Erklärung abgegeben wurde. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien.

Staatsanwaltschaft prüft

„Wir werden die Entscheidung ganz genau prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden“, teilte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, Susanne Waidecker, der APA mit. Man habe von den Beschluss aus den Medien erfahren, dieser liege der Anklagebehörde noch nicht vor.

Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle, bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.

Demenz

Gestützt ist die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef F. u. a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dem folgte der Dreiersenat, der nach Angaben von Wagner am Donnerstag ebenfalls befand, dass Josef F. „nicht mehr gefährlich ist“.

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Einweisung ausgesprochen. Der Schuldspruch umfasste Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwere Nötigung und damit alle Anklagepunkte.

Inzestfall Amstetten

Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, „wie er bereut, was er getan hat. Also, er war eigentlich den Tränen nahe.“ Generell dürfte Josef F. durchaus ein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben. „Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat. Er hat auch den Akt in der Zelle und er hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt. Er ist ein Mensch, der absolut zutiefst voller Reue ist“, konstatierte die Verteidigerin.

Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Josef F. – der nun anders heißt – rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.

Internationales Medieninteresse

Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef F., einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.

Begleitet wurde die an sich nicht öffentliche Anhörung am Landesgericht Krems von großem nationalem und internationalem Medieninteresse. Angereist waren u. a. auch Journalisten von „Bild“ aus Deutschland sowie von der britischen „The Sun“. Gerichtssprecher Ferdinand Schuster berichtete von zahlreichen Medienanfragen: „Ich habe zwei Tage fast nur durchtelefoniert.“ Dennoch sei es in Krems nicht der größte Andrang in den vergangenen zehn Jahren gewesen, verwies der Sprecher auf medial sehr gut besuchte Staatsverweigererprozesse am Landesgericht.