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Haft: Zum Stehlen nach Österreich gekommen

06.03.2024 • 13:58 Uhr
Haft: Zum Stehlen nach Österreich gekommen
Urteile sind rechtskräftig (Symbolbild)Shutterstock

Zwölf und neun Monate Gefängnis für zwei Rumänen, die in Supermärkten vor allem Alkohol stahlen.

Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls wurde der im Ausland einschlägig vorbestrafte 32-jährige Erstangeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Über den unbescholtenen, 28-jährigen Zweitangeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt. Die Urteile, mit denen die rumänischen Angeklagten und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Die beiden arbeitslosen Rumänen haben nach den gerichtlichen Feststellungen in Vorarlberger Supermärkten mehrfach gestohlen, vor allem teuren Alkohol. Der Wert der Diebesbeute betrug demnach etwas mehr als 5000 Euro.

Auf frischer Tat ertappt

Die Rumänen sind nach Ansicht von Richterin Lisa Pfeifer mit einem Auto zum Stehlen nach Österreich eingereist. Bei Kriminaltourismus sehe die Rechtsprechung nur noch unbedingte, zu verbüßende Freiheitsstrafen vor. Die Diebe seien gewerbsmäßig vorgegangen, zur Erzielung einer fortlaufenden Einnahmequelle mit dem Verkauf der gestohlenen Waren. Der 32-jährige Erstangeklagte wurde im Jänner in Hohenems auf frischer Tat ertappt. Am Tag danach wurde der 28-jährige Zweitangeklagte in Vorarlberg festgenommen. Er führte einen Koffer voll mit gestohlenen Champagnerflaschen mit sich.

Zahnbürstenaufsätze als Geschenke

Die von German Bertsch und Thomas Lins verteidigten Untersuchungshäftlinge gaben die Diebstähle zu. Allerdings behaupteten sie, wenn auch erfolglos, den vielen Alkohol zum Eigenkonsum und nicht für den Verkauf geklaut zu haben. Mit den zahlreichen gestohlenen Zahnbürstenaufsätzen hätten sie Familienangehörige in Rumänien beschenken wollen.

Badeanzug als Versteck

Die Täter versteckten Diebesgut unter ihrer Kleidung in einem Badeanzug. Der 32-jährige Erstangeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, er habe den Badeanzug zur Linderung seiner Rückenbeschwerden getragen.