Allgemein

Kompromiss: Erben erhalten 850.000 Euro

26.03.2024 • 23:00 Uhr
Kompromiss: Erben erhalten 850.000 Euro
Beklagter meint, er könne nicht mehr als 850.000 Euro bezahlen, da er sonst Insolvenz anmelden müsse. (Symbolbild)Shutterstock

Wenn Vergleich nicht erfüllt wird, müsste beklagter Neffe des Erblassers dessen zwei Söhnen gesamte Klagsforderung von 1,5 Millionen Euro aus Darlehen bezahlen.

Der Unternehmer gewährte seinem ebenfalls unternehmerisch tätigen Neffen im Jahr 2017 mit einem Vertrag ein Darlehen von 1,5 Millionen Euro. Der Darlehensgeber starb 2018 im Alter von 75 Jahren, seine Gattin 2022 mit 71 Jahren. Alleinerben sind ihre beiden Söhne. Sie klagten ihren Cousin auf Rückzahlung des Darlehens von 1,5 Millionen Euro.

Gerichtlicher Vergleich

Der von Richterin Claudia Lüthi geleitete Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde am Dienstag schon in der ersten Verhandlung mit einem Vergleich beendet. Die in der vorbereitenden Tagsatzung getroffene gütliche Einigung sieht vor, dass der Beklagte den Klägern 850.000 Euro bezahlt. Dafür wurden folgende Ratenzahlungen vereinbart: 350.000 Euro bis spätestens 15. April, 450.000 Euro bis 15. Dezember, 50.000 Euro bis 15. Jänner 2026. Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten. Jede Streitpartei kommt für die eigenen Prozesskosten auf.

Verzicht

Sollte sich der Beklagte nicht an den gerichtlichen Vergleich halten, müsste er die gesamte Klagsforderung von 1,5 Millionen Euro bezahlen und darüber hinaus Zinsen und die Prozesskosten der klagenden Partei. Juristen nennen das einen Prämienvergleich.

Der beklagte Unternehmer sagte, er könne nicht mehr als die nunmehr vereinbarten 850.000 Euro bezahlen. Ansonsten müsste er wahrscheinlich Insolvenz anmelden. Wegen des Insolvenzrisikos des Beklagten und des Prozessrisikos mit dem unvorhersehbaren Verfahrensausgang verzichteten die beiden Kläger auf 650.000 Euro ihrer Klagsforderung.

Testament sorgt für Uneinigkeit

Vor der erzielten Kompromisslösung sagte der Beklagtenvertreter, das Testament des Darlehensgebers könne unterschiedlich ausgelegt werden. Die beklagte Partei deute den letzten Willen des Erblassers so, dass bei dessen Tod der Lieblingsneffe als Darlehensnehmer entschuldet sein sollte. Demnach soll der Erblasser auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet haben.

Die klagenden Parteien interpretieren das Testament ihres Vaters jedoch gegenteilig: Das Darlehen an den Cousin sei zurückzuzahlen. Zu Beginn der Vergleichsgespräche im Gerichtssaal bot die beklagte Partei 750.000 Euro. Das war den klagenden Parteien aber zu wenig. Letztlich verständigten sich die Streitparteien auf eine Vergleichszahlung von 850.000 Euro.

Der Beklagtenvertreter merkte außerdem an, angesichts des Familienvermögens von wohl 50 Millionen Euro könnten die Kläger Abstriche bei ihrer Klagsforderung verschmerzen.