Wilder Gehaltsstreit zwischen Wolf und Stocker

Das eigentliche Thema der Leitkultur geriet in der gestrigen ZiB2 in den Hintergrund, als Christian Stocker und Armin Wolf über ihre Gehälter stritten.
Der ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker war gestern in der ZiB2 bei Armin Wolf zu Gast, um über das Thema Leitkultur zu sprechen. Er stellte fest, dass sich die Leitkultur nicht auf „Trachtenkapellen oder Brauchtum“ beschränke. Er verstehe unter der österreichischen Leitkultur gemeinsame Werte, Sprache und Bräuche. Gleichzeitig sei der Begriff „Leitkultur“ nicht wissenschaftlich definiert. Stocker bestätigte auch, dass es bei den Sujets zur Leitkultur, Missverständnisse gab, die ähnlich zu einer AfD-Werbekampagne waren.
Heiße Diskussion um Gehaltstransparenz
Hitzig wurde die Diskussion erst, als Armin Wolf den ÖVP-Generalsekretär auf sein Einkommen ansprach. Kürzlich wurden nämlich die Gehälter und die Namen der ORF-Mitarbeiterinnnen und -Mitarbeitern veröffentlicht, die mehr als 170.000 Euro jährlich verdienen. Armin Wolf ist unter anderem in dieser Liste zu finden, mit einem Jahresgehalt von 252.780 Euro und Nebeneinkünften von 3.837,80 Euro pro Monat. Weil Wolf „Transparenz super finde“, wie er im Interview mit Stocker gesagt hat, wollte er vom Generalsekretär wissen, warum die Transparenz bei den ORF-Gehältern so streng sei und nicht ebenfalls bei politischen Parteien oder öffentlichen Unternehmen gelte.
Wer verdient mehr?
Stocker sagte daraufhin, dass er weniger als Wolf verdiene und auch Politiker alles offenlegen müssten. Bei der Volkspartei verdiene Stocker nicht mehr als 170.000 Euro. Wolf hielt dem entgegen und sagte, dass das nicht stimme. Daraufhin rechnete Wolf Stocker vor, dass er über alle Funktionen hinweg „mindestens 288.919 Euro“ im Jahr verdienen müsse. Der Interviewgast beharrte indes darauf, dass er nicht auf der Gehaltsliste ab 170.000 Euro stehen würde, obwohl er zuvor sein Gehalt als Vizebürgermeister (7.000 Euro brutto pro Monat) bestätigt hat.
Warum die Transparenz nicht für andere Betriebe gelte, begründete Stocker damit, dass „wir ein ORF-Gesetz haben, wie es ist“ und es für andere Institutionen „keine gesetzliche Grundlage“ gibt. Stocker bezeichnete Wolf daraufhin als „wehleidig“.
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