Klage: Wasserlachen vor neuer Wohnanlage

Wohnungseigentümer behaupten mangelnde Versickerung von Regenwasser und klagen Bauträger.
Wohnungseigentümer einer Wohnanlage im Bezirk Feldkirch führen am Landesgericht Feldkirch einen anhängigen Zivilprozess gegen ihren Bauträger. Die Kläger verlangen Schadenersatz und Gewährleistung. Der Streitwert in dem Rechtsstreit, in dem noch kein Urteil ergangen ist, beträgt 105.000 Euro.
Die Kläger behaupten, Regenwasser versickere in den Außenanlagen der Wohnanlage zu schlecht. In Gärten, Wiesen und auf dem Kinderspielplatz würden sich nach Regenfällen Wasserlachen bilden. Der beklagte Bauträger beantragt die Abweisung der Klage. Denn Regenwasser versickere in ausreichendem Maße.
Sumpfgebiet im Garten
Eine der Klägerinnen sagte bei ihrer Befragung am Donnerstag in der jüngsten Verhandlung, sie sei 2018 in eine Gartenwohnung der neuen Wohnanlage eingezogen. Nach Regenfällen würden sich seither immer wieder Wasserlachen in ihrem Garten bilden. Anfangs habe sie das noch mit Humor hingenommen und im Scherz gesagt, sie wohne in einem Haus am See. Das Lachen sei ihr aber längst vergangen. Denn nach Regenfällen wirke ihr Garten noch immer wie ein Sumpfgebiet.
Sie habe den Eindruck, dass der Bauträger erst seit der Klage die Sache wirklich ernst nehme, gab die Klägerin vor Gericht zu Protokoll. Zuvor habe der Bauträger eine Baufirma mit Sanierungsarbeiten beauftragt, die aber nicht durchgeführt worden seien. Mitarbeiter der Baufirma hätten sich geweigert, in ihrem Garten etwas anzufassen.
Ersetzt durch ungeeignetes Material
Ein Nachbar sagte am Donnerstag als Zeuge, auf seinem Grund gebe es seit Jahrzehnten keine Probleme mit dem Versickern von Regenwasser. Der Bauträger habe beim Errichten der Wohnanlage beim Aushub Kies entnommen und verkauft. Danach sei offenbar nicht geeignetes, wie Beton wirkendes Füllmaterial in den Boden eingebracht worden.
Der Zeuge verzichtete auf ihm zustehende Fahrtkosten. Der Pensionist merkte dazu an, er müsste das Geld ohnehin bei seiner Frau abgeben.