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Grundstück: Gemeinde verklagt ihren Bürger

17.04.2024 • 23:00 Uhr
Grundstück: Gemeinde verklagt ihren Bürger
Bürgermeister sagte, er habe die 30-Tage-Frist für das Vorkaufsrecht nicht gekannt. (Symbolbild) Shutterstock

Klagende Gemeinde macht in Zivilprozess Vorkaufsrecht zum Rückkauf von Liegenschaft geltend.

Die klagende Gemeinde aus dem Bezirk Bludenz verkaufte 2016 einem ihrer Bürger ein Baugrundstück. Dabei wurde ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde vereinbart, sollte die Liegenschaft irgendwann zum Verkauf angeboten werden. Nach seiner Scheidung wollte der beklagte Käufer die von der Gemeinde gekaufte Liegenschaft, auf der er eine Garage errichtet hat, verkaufen.

Verkaufsrecht erloschen

Der Beklagte sagt, er habe das Grundstück der Gemeinde zum Rückkauf angeboten. Aber die Gemeinde habe 2023 die gesetzliche festgeschriebene Frist von 30 Tagen ohne eine Angebot ungenutzt verstreichen lassen. Deshalb sei ihr Vorkaufsrecht erloschen. Daraufhin habe er die Liegenschaft einem deutschen Ehepaar verkauft.

Gemeinde klagt

Die Gemeinde hat ihren Bürger geklagt und macht in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ihr Vorkaufsrecht geltend. Die Kommune will das Grundstück um den von einem Gutachter geschätzten Wert von 167.000 Euro zurückkaufen. Die Garage soll nach Angaben des Bürgermeisters etwa als Lager für den Bauhof genutzt werden.

Der Bürgermeister sagte in der jüngsten Gerichtsverhandlung am Mittwoch, er habe die gesetzliche 30-Tage-Frist für das Vorkaufsrecht nicht gekannt. Auch wegen eines Urlaubs des Rechtsanwalts der Gemeinde sei es zu Verzögerungen bei den Verhandlungen über den Rückkauf gekommen.

Konfession als Streitpunkt

Der beklagte Bürger beantragt die Abweisung der Klage. Denn die Gemeinde habe innerhalb der gesetzlichen Frist von ihrem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch gemacht. Sein Anwalt und die Anwälte der deutschen Käufer meinen, die Gemeinde habe nur deshalb geklagt, weil sie ein Problem mit der Konfession der einer Freikirche angehörenden Käufer habe. Dem sei nicht so, erwiderte der Bürgermeister vor Gericht. Problematisch sei allerdings, dass die Kinder der Käufer und andere Kinder von Mitgliedern der Freikirche die Schule der Gemeinde nicht besuchen.