Polizist im Urlaub in Kroatien festgenommen

Vorarlberger Beamter steht wegen schwerwiegenden Straftaten und Dienstpflichtverletzungen unter Verdacht.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelt gegen einen Vorarlberger Bundespolizisten wegen des Verdachts der versuchten schweren Nötigung, der Körperverletzung und des Diebstahls. Das ist einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) im Disziplinarverfahren gegen den Beamten zu entnehmen.
Unter schwerem Verdacht
Die behaupteten Straftaten soll der Beamte in seiner Freizeit begangen haben. Demnach soll er im August 2022 im Urlaub in Kroatien seine damalige Lebensgefährtin mit Schlägen auch ins Gesicht und dem Ausreißen von Haaren leicht verletzt haben. Der Vorarlberger wurde dem BVwG zufolge nach der Anzeige eines Passanten von kroatischen Polizisten festgenommen und nach einer Nacht im Arrest enthaftet. Demnach verhängte ein kroatisches Bezirksgericht ein vorübergehendes Annäherungs- und Betretungsverbot über ihn. Das mutmaßliche Opfer sei in einem kroatischen Krankenhaus behandelt worden.
Diebstahl und Drohungen
Des Weiteren wird der Beschuldigte verdächtigt, im Juli 2022 ein im gemeinsamen Vorarlberger Wohnblock bei den Briefkästen für einen Nachbarn abgestelltes Paket mit Waren im Wert von 104 Euro gestohlen zu haben. Im August 2022 soll der Polizist zu seiner Lebensgefährtin gesagt haben, er werde sie umbringen, sollte sie ihn auch wegen des Paketdiebstahls anzeigen und er wegen ihr seinen Job verlieren.
Die Bundesdisziplinarbehörde leitete wegen der Vorwürfe ein Disziplinarverfahren gegen den Bundespolizisten ein. Dagegen beschwerte sich der Beschuldigte beim Bundesverwaltungsgericht, ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht wies nun die Beschwerde als unbegründet zurück, weil der Verdacht bestehe, dass in der Freizeit Dienstpflichtverletzungen begangen worden seien.
Verteidigung gegen Disziplinarverfahren
Sein Mandant werde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen und zudem den Verfassungsgerichtshof anrufen, teilte Verteidiger Martin Mennel am Freitag auf Anfrage mit. Denn die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sei krass rechtswidrig, zumal die Unschuld seines Mandanten leicht feststellbar sei, so Verteidiger Martin Mennel. Die Vorwürfe der ehemaligen Lebensgefährtin seien allesamt falsch.
Im Disziplinarverfahren geht es auch um den Vorwurf, der Polizist habe unerlaubterweise seine dienstliche SIM-Karte in seinem privaten Handy verwendet und im Diensthandy vorgeschriebene Updates nicht vorgenommen.